polizeiliches Führungszeugnis

#1 von Hannahli , 30.11.2013 17:28

Hallo,

das Führungszeugnis muss man ja jetzt übersetzen und beglaubigen lassen.

Weiß jemand, ob man das auch selbst übersetzen lassen kann? Aber wo beglaubigen? Reicht da eine offizielle Institution (Uni Klinik, Bürgeramt ..) ? Oder muss das ein Notar für viel Geld machen?

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#2 von Backpack_Alex , 30.11.2013 17:55

Dass man das muss, ist mir neu. Habe schon gesucht, wo findet man diese Info?

Das Gerücht, dass eine Übersetzung notwendig sein wird, habe ich allerdings auch schon mehrmals gehört; und habe daher eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer machen lassen. Schau mal hier: http://www.bdue.de. Auf der Seite kannst du nach Übersetzern in deiner Nähe suchen. Ich habe einen direkt bei mir in der Stadt gefunden. Für 30€ hat der das Ganze binnen zwei Tagen erledigt.

Auf der anderen Seite frage ich mich: Wenn kanadische Behördenmitarbeiter zu Tausenden Führungszeugnisse aus Deutschland zugesandt bekommen, werden die doch irgendwann mal blicken, dass "Kein Eintrag" gleich "no entries" bedeutet. Brauchen die das jedes Mal übersetzt? Der Rest des Dokuments besteht schließlich nur aus Name und Adresse. Ich bezweifle, dass die Übersetzung unbedingt gebraucht wird.

Aber als Deutscher hat man schon viel erlebt und ist gewarnt, wenn es um den Umgang mit Behörden geht. Wenn einer weiß, dass es immer besser ist, neben Passierschein A38 auch noch A38.a und A38.a.1 in der Hinterhand zu haben - dann wir.


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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#3 von bastigoescanada , 30.11.2013 18:05

So teuer ist das gar nicht. Selbst übersetzen und dann beglaubigen lassen kann man machen, bringt dir aber nix, weil der/die Übersetzer/in
das ganze eh lesen und abgleichen muss, darum geht es ja. Da sparst du (wenn überhaupt) vielleicht 5€.

Zu einem Notar musst du damit nicht, das machen die Übersetzer gleich mit (darf aber nicht jeder, also vorher erkundigen!)

Zitat
Auf der anderen Seite frage ich mich: Wenn kanadische Behördenmitarbeiter zu Tausenden Führungszeugnisse aus Deutschland zugesandt bekommen, werden die doch irgendwann mal blicken, dass "Kein Eintrag" gleich "no entries" bedeutet. Brauchen die das jedes Mal übersetzt? Der Rest des Dokuments besteht schließlich nur aus Name und Adresse. Ich bezweifle, dass die Übersetzung unbedingt gebraucht wird.


Zieh das ganze doch mal von hinten auf: was ist dir lieber: Auf Verdacht (aber mit Hoher Wahrscheinlichkeit dass es gebraucht wird) ein Englisches Zeugnis einreichen und glücklich sein, oder auf Verdacht (weil man sparen will) ein Deutsches einreichen und dann wieder losrennen mit der Gefahr, dass es nicht rechtzeitig fertig wird?


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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#4 von Backpack_Alex , 30.11.2013 19:40

Ja, habe es ja von hinten aufgezogen und deswegen auch eine Übersetzung besorgt.
Also (nur damit es keine Missverständnisse gibt): Ich rate natürlich auch dazu, sich die Übersetzung zu besorgen.

Meinen Einwand finde ich aber berechtigt.


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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#5 von ant! , 01.12.2013 01:32

Letztes (bzw. dieses Jahr) bin ich mit deutschsprachigem, also unübersetzten Führungszeugnis, ohne Probleme durchgekommen.
Kann natürlich dieses mal anders sein, aber die gleichen Gerüchte gab es damals auch, und scheinbar wurde nur bei einzelnen warum auch immer eine Übersetzung verlangt...
Stresst Euch nicht zu sehr und seht wenn es soweit ist in den Vorschriften nach, die Übersetzung dauert ja nicht lang, wenn man das Führungszeugnis schon hat...

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#6 von bastigoescanada , 01.12.2013 10:58

Zitat
Meinen Einwand finde ich aber berechtigt.



Eigenltich ja. Aber du darfst nicht vergessen, dass wir hier von Behörden sprechen.


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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#7 von Backpack_Alex , 01.12.2013 11:09


Ich sag ja: In dieser Hinsicht ist es gut, Deutscher zu sein. Beim Umgang mit Behörden schaltet die Logik- und Vernunftszentrale im Hirn automatisch auf stand by.
Einfach machen. Nicht grübeln oder Sinn hinterfragen.


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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#8 von Maxim Pouska , 01.12.2013 11:59

Zitat von ant!
Letztes (bzw. dieses Jahr) bin ich mit deutschsprachigem, also übersetzten Führungszeugnis, ohne Probleme durchgekommen.
Kann natürlich dieses mal anders sein, aber die gleichen Gerüchte gab es damals auch, und scheinbar wurde nur bei einzelnen warum auch immer eine Übersetzung verlangt...
Stresst Euch nicht zu sehr und seht wenn es soweit ist in den Vorschriften nach, die Übersetzung dauert ja nicht lang, wenn man das Führungszeugnis schon hat...




Hallo

wie berichtet wurde - wurden bei den ersten anträgen 02. 2013 machmal auch eine Übersetzung gefordert. später nicht mehr.

das hatte aber seinen grund darin, das die anträge damals noch in BERLIN bearbeitet wurden.

demnächst - für 2014 - werden aber anträge von mehreren ländern zentral in OTTAWA von cic bearbeitet und die aus Deutschland gehören dazu.

und in Ottawa sind englisch oder französiscch die Landessprachen.

also - du kannst auch alles in französisch übersetzt einreichen.


Bonne chance
Maxim



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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#9 von Hannahli , 03.12.2013 21:51

Woher hast du die Info Maxim?

Ich konnte auf der Seite http://www.canadainternational.gc.ca/ger...agne/index.aspx nur das hier finden:

"The Visa and Immigration Section at the Embassy of Canada to Germany (Berlin) is closed and services transferred to the Embassy of Canada in Austria (Vienna).

Exception: Applications to the International Experience Canada (IEC) program (including the Working Holiday Program), will continue to be sent to the attention of the Embassy of Canada in Berlin, IEC section. "


Also laut dieser Info bleibt die Abwicklung in Berlin...

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#10 von Maxim Pouska , 04.12.2013 11:50

hallo

das ist immer noch die info vom vorletztem jahr, 2011 - kein update in Berlin

das steht seit oktober 2013 im opperational Bulletin 490: •Processing of the following eight countries will be done centrally: Australia, France, Germany, Ireland, Japan, New Zealand, South Korea, and United Kingdom.

zuletzt stand da - Germany Centralized Processing Region - und die Region war Ottawa.
IEC processing Location - Ottawa Central

Dies wird aber immer wieder wöchendlich aktualisiert.
ob sich das wieder ändert wird sich zeigen - also wieder in Berlin oder Wien oder ...

übrigens reicht es aus, das Führungszeugnis zu beantragen, wenn man bei step 1 - IEC kompas - sein OK bekommt - in de wird das Führungszeugnis in der regel in 14 tagen ausgestellt.

sorry - aber das wird sich alles irgendwie ändern oder auch nicht.

in wien ist auch noch nichts neues auf der site
aber lustig wie die das hier schreiben - Hinweise zur beauftragung dritter als stellvertreter - so der link in Wien und Berlin - hehe

PS - es ist aber unklar - auch für mich - ob nach dem step1 auch step 2 in Ottawa bearbeitet wird. ich gehe davon aus
Centralization of work permit applications, promotion and assignment instructions

die acht länder --- GCMS will assign IEC applicants from these eight countries, only, to Centralized Processing Region (CPR) based on citizenship regardless of country of residence.


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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#11 von Hannahli , 04.12.2013 15:18

okay - sehr wirr alles - aber danke für die info!

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#12 von Miss Mojo , 06.12.2013 10:04

Ich wollte pünktlich sein, habe Zeugnis und Übersetzung und warte nun rum. Bis Mitte Januar ist es dann 3 Monate alt und ich werde das alles noch mal beantragen müssen was sehr ärgerlich ist da auf der Seite explizit steht, man soll sich bereit halten und die notwendigen Dokumente parat haben. Am Ende zahlt man dann doppelt weil man vorbereitet war. Jaja, Bürokratie.

So nun - Ich habe 23 € für meine Übersetzung bezahlt. Finde ich vertretbar. Und es ging natürlich sehr schnell. Kann die Dame nur empfehlen und kenne mittlerweile einige aus dem Forum die dort ebenfalls haben überstetzen lassen. DAran sollte es nun nicht scheitern.

Wenn es nun darauf hinausläuft, dass ich noch mal das Zeugnis beantragen muss werde ich es nicht sofort übersetzen lassen sondern dann warte ich wirklich, bis man mich überhaupt dazu auffordert. Ich lass mich doch nicht veräppeln

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#13 von ant! , 08.12.2013 07:12

Da jetzt ja vor einigen Tagen ein Update der Seite kam, steht jetzt (oder stand das so schon letztes Jahr drin? Ich glaube nicht?) hier http://www.canadainternational.g...6;aspx?lang=deu

Zitat
Alle Dokumente müssen entweder in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden. Sollte ein Dokument in einer anderen Sprache vorliegen, reichen Sie bitte eine Kopie des Dokuments in der Originalversion sowie eine englische oder französische Übersetzung ein. Falls wir eine beglaubigte Übersetzung benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.


Also sieht es so aus, als habt Ihr recht mit der zentralen Bearbeitung. Allerdings ist also scheinbar nicht immer eine beglaubigte Übersetzung nötig? Für die unbeglaubigte könnte man das also evtl. selber machen, und könnte evtl. eine beglaubigte nachreichen? (beim Führungszeugnis dann evtl. nur bei mehr drin als "kein Eintrag" nötig).
Also mal sehen, wie es gehandhabt wird.
(Ich hoffe mal, daß die YP wie letztes Jahr noch eine ganze Weile im Angebot sind, dann ist es bei mir nicht ganz so eilig alles wie bei den working holiday...)

EDIT: Grad gesehen, daß ganze gilt nur im 1. Schritt/IEC, für Paß, Lebenslauf und je nach Kategorie zusätzliches.
Wenn ich mich richtig erinnere, war das Führungszeugnis letztes mal erst beim 2. Schritt/CIC nötig, und die haben natürlich wieder andere Regeln (wie letztes Jahr: http://www.cic.gc.ca/english...6;asp?q=039&t=4). Wobei dieser Schritt auch schon letztes Jahr meist in Kanada bearbeitet wurde (meist, bei mir kam der POI aus Wien, einige hatten in wohl aus New York...). Also: wie immer, ganz eindeutig ist nichts...

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#14 von Hannahli , 18.12.2013 21:24

Wie alt darf das denn nun eigentlich höchstens sein? (Bei Visums/Permit Beantragung)

(Ich lese unterschiedliches...)

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#15 von Maxim Pouska , 19.12.2013 00:16

Hallo

3 monate


Bonne chance
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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#16 von julia , 27.12.2013 12:09

sorry für meine frage aber braucht mn ein polizeiliches führungszeugniss? und wenn ja wie mach ich dass wenn ich bereits im ausland bin? habe nichts auf der government seite darüber gefunden

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#17 von bastigoescanada , 27.12.2013 23:07

Ja, du brauchst eins. Wie du das machst?

Google ist dein Freund und Helfer :-)

http://anleitung-tipps.anleiter.de/wie-k...ine-beantragen/
-> geht imho aber nur wenn du in Deutschland noch irgendwo gemeldet bist.
Und ich bin mir nicht 100%ig sicher ob die Länder (die Deutschen Bundesländer) verschiendene Regeln haben, oder ob das vom Bund geregelt ist. Im Zweifelsfall einfach mal in dem Ort erkundigen wo du gemeldet bist, die sagen dir dann was geht und was nicht.


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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#18 von julia , 28.12.2013 11:43

vielen dank dafür :-) was wäre die welt ohne google ;)
grüsse aus nz

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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#19 von CWD , 01.01.2014 22:25

Hallo in die Runde,

ich möchte morgen mein Führungszeugnis beantragen.
Auf der Internetseite des Bürgerbüros wird zwischen zwei Führungszeugnissen unterschieden:
Einfaches Führungszeugnis:
1) für private Zwecke (z.B. neuer Arbeitgeber)
2) für Behörden (die genaue Anschrift der Behörde und evtl. deren Aktenzeichen ist anzugeben)

Ich geh' davon aus, dass ich das 2) für Behörden brauche. Möchte mich aber hier bei euch noch einmal vergewissern.

Also für welches Zeugnis habt ihr euch entschieden? Und wie viel habt ihr hierfür gezahlt?

Vielen Dank schon einmal.

CWD  
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RE: polizeiliches Führungszeugnis

#20 von Maxim Pouska , 01.01.2014 23:00

hallo

du brauchst nur das einfache für private zwecke - das ist ok


Bonne chance
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