(gesetzliche) Krankenversicherung nach Auslandsrückkehr

#1 von Mouse , 17.01.2014 12:09

Wenn ich aus Kanada zurückomme (ca. Ende Juli) möchte ich im Oktober anfangen zu studieren und in der Zwischenzeit (am besten sozialversicherungspflichtig) jobben.

Ich hab schon rausgefunden, dass ich nach einem Auslandsaufenthalt zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann, allerdings nicht wie genau. Wie sieht das also zwischen Ankunft in Deutschland und Job finden aus? Wenn man arbeitslos gemeldet ist, zahlt ja das Arbeitsamt die KK, wenn ich das richtig verstanden habe. Möchte aber kein Arbeitslosengeld empfangen, bekomme ich die KK vom Arbeitsamt trotzdem bezahlt, wenn ich mich dort melde? Oder muss ich mich freiwillig versichern? Oder gar noch irgendwie anders?

Hilfe? :)

(Frage schon an KK per Mail gestellt, leider noch keine Antwort)

Mouse  
Mouse
Beiträge: 18
Registriert am: 15.01.2014


RE: (gesetzliche) Krankenversicherung nach Auslandsrückkehr

#2 von bastigoescanada , 18.01.2014 10:26

Erstmal ganz generell: Du MUSST dich sobald du in Deutschland bist. Wenn du sozialversicherungspflichtig arbeitest, dann wird die KK ja sowieso von vom Lohn abgezogen. Wenn du schwarz arbeitest bzw. so wenig, dass der Satz nicht erreicht wird, musst du dich selber versichern.
Und wenn du dich nicht arbeitslos meldest und kein Geld bekommst, zahlt das logischer Weise auch nicht das Arbeitsamt. Wie das mit Hartz 4 aussieht weiß ich nicht, ich gehe aber davon aus, dass das dann auch bezahlt wird vom AA.

Und was die Rückkehr angeht: Deine letzte KK ist verpflichtet dich wieder aufzunehmen, wechseln wirst du dann nicht können.


visit http://www.bybasti.com - Photography and stuff

bastigoescanada  
bastigoescanada
Beiträge: 940
Registriert am: 27.09.2012


RE: (gesetzliche) Krankenversicherung nach Auslandsrückkehr

#3 von semaja , 11.03.2014 20:17

Liebe/r Mouse,

wie mein Vorredner schon gesagt hat: Du wirst Dich, wenn nicht über ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis, dann wenigstens über eine freiwillige Versicherung (die heißt zwar so, ist aber im Enddefekt Pflicht) selbst versichern müssen. Das kannst Du aber nur, wenn Du gar kein Einkommen hast und beträgt ca. 130€ - egal, zu welcher gesetzlichen Krankenkasse Du gehst. Nur dann, wenn Du Dich arbeitslos meldest und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, würde die Arge bei Arbeitslosigkeit die Krankenkassenbeiträge bezahlen. Wenn Du Dich nur arbeitssuchend meldest (so wie das z.B. Studenten kurz vor Ende ihres Studiums tun sollten, um keine Ansprüche zu verlieren), hast Du leider keine finanziellen Ansprüche.

Bist du tatsächlich schon zu alt für die Familienversicherung? Das würde ich mal prüfen. Ansonsten wie immer der Tipp: Ruf bei der Krankenkasse an, bei der Du vorher warst (wenn Du familienversichert warst, dann eben bei der Familienversicherung) und lass Dich umfassend beraten. Ich habe bei solchen Beratungsgesprächen nur gute Erfahrungen gemacht.

semaja  
semaja
Beiträge: 5
Registriert am: 11.03.2014


RE: (gesetzliche) Krankenversicherung nach Auslandsrückkehr

#4 von Carter27 , 11.08.2014 17:10

Habe da auch nochmal eine Frage dazu, habe gelesen, dass wenn man im Ausland 23 Jahre alt wird, man bei Rückkehr nach Deutschland nicht problemlos in die gesetzliche Familienversicherung zurückkehren kann. Daraufhin habe ich dann bei meiner Krankenkasse angerufen und die meinten, dass man ab dem Zeitpunkt, ab welchem man sich wieder in Dt befindet freiwillig krankenversichern muss und das dies 156€ kosten würde, zumindest bis zu dem Zeitpunkt bis man anfängt zu studieren o.ä., dann könnte man wieder in die gesetzliche Familenversicherung eintreten bis zum Alter von 25 Jahren.
Kennt da womöglich jemand noch eine andere Vorgehensweise, die vllt günstiger wäre? weil 156 € ohne Einkommen monatlich zu bezahlen finde ich schon ziemlich happig.

Liebe Grüße :)

Carter27  
Carter27
Beiträge: 16
Registriert am: 28.02.2014


RE: (gesetzliche) Krankenversicherung nach Auslandsrückkehr

#5 von Carter27 , 11.08.2014 17:12

Hier nochmal der Link zu den Beiträgen:
http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-...elbststaendige/

bei Sonstige Personen ;)

:)

Carter27  
Carter27
Beiträge: 16
Registriert am: 28.02.2014


   

Kanadische Krankenversicherung MSP
Kindergeld, Studiengebühren etc.

Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz