Agentur für Arbeit

#1 von sparkling1904 , 08.07.2013 15:09

Moin,
fliege am 16. August nach Kanada.
ich habe gehört das man sich noch vorher bei der Agentur für Arbeit melden muss.
weshalb eigentlich ? muss ich einfach bescheid sagen , dass ich ein jahr lang nicht in Deutschland arbeite bzw. nicht zu Verfügung steh?

Danke

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RE: Agentur für Arbeit

#2 von Hippi , 08.07.2013 15:45

eigentlich nur wenn du von dort Leistungen beziehst

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RE: Agentur für Arbeit

#3 von Seneti , 08.07.2013 21:44

Die Meldung bei der Agentur ist deshalb wichtig, weil du längere Zeit nicht ins deutsche Sozialsystem einzahlen wirst. Solltest du dann wiederkommen und hier keinen Job finden, wird es dann Probleme beim Antrag von ALG oder anderen Leistungen geben. Aus dem gleichen Grund sollte man auch seine Pflegeversicherung weiter bezahlen - sollte man später in Deutschland zum Pflegefall werden, kann es sein, dass die deutschen Pflegeversicherung nichts zahlt, wenn man da eine einjährige Beitragslücke hatte.


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RE: Agentur für Arbeit

#4 von bastigoescanada , 09.07.2013 10:08

Zitat
Solltest du dann wiederkommen und hier keinen Job finden, wird es dann Probleme beim Antrag von ALG oder anderen Leistungen geben. Aus dem gleichen Grund sollte man auch seine Pflegeversicherung weiter bezahlen - sollte man später in Deutschland zum Pflegefall werden, kann es sein, dass die deutschen Pflegeversicherung nichts zahlt, wenn man da eine einjährige Beitragslücke hatte.



Also diese Aussage ist mir völlig neu. Wenn du dem Deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, dann brauchst du auch kein Arbeitslosengeld zahlen.
Das gilt auch für die Pflegeversicherung. Wenn du die nicht einzahlst, dann kommst du zwar weniger Leistungen, aber warum sollte die dann nicht einspringen? Du warst halt nicht in Deutschland.

Und zum ALG: Da bin ich mir noch überhaupt nicht sicher. Die einen sagen, dass man sich vorher kurz Arbeitslos melden sollte damit man ALG bekommt, die anderen (und sogar das Arbeitsam selber!) sagt, dass man das nicht muss, oder soll.

Wie dem auch sei; Hast du irgendwelche Belege oder Quellen dafür, dass dich PV nicht zahlt wenn man eine Lücke hat, wenn man im Ausland war?


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RE: Agentur für Arbeit

#5 von poiu , 09.07.2013 12:06

Zitat von bastigoescanada

Und zum ALG: Da bin ich mir noch überhaupt nicht sicher. Die einen sagen, dass man sich vorher kurz Arbeitslos melden sollte damit man ALG bekommt, die anderen (und sogar das Arbeitsam selber!) sagt, dass man das nicht muss, oder soll.

Wie dem auch sei; Hast du irgendwelche Belege oder Quellen dafür, dass dich PV nicht zahlt wenn man eine Lücke hat, wenn man im Ausland war?



Also mir wurde vom Arbeitsamt folgendes gesagt...

Arbeitsende: 31.08.2013
Abflug: 02.09.2013

Ich sollte bzw habe mich jetzt arbeitssuchend gemeldet und werde mich dann nur für den 01.09.2013 arbeitslosmelden, um somit einen längeren Anspruch aufs Arbeitslosengeld zu haben, wenn ich wieder in D bin.

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RE: Agentur für Arbeit

#6 von Seneti , 09.07.2013 22:40

Zitat von bastigoescanada

Also diese Aussage ist mir völlig neu. Wenn du dem Deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, dann brauchst du auch kein Arbeitslosengeld zahlen.

Und zum ALG: Da bin ich mir noch überhaupt nicht sicher. Die einen sagen, dass man sich vorher kurz Arbeitslos melden sollte damit man ALG bekommt, die anderen (und sogar das Arbeitsam selber!) sagt, dass man das nicht muss, oder soll.



Ich hatte erst Ende März ein Gespräch mit einer netten Dame von der Arge, die mich darauf hinwies, dass ich, wenn ich nicht ins deutsche ALG-System einzahle, wenigstens darlegen sollte, warum nicht (Auslandsjahr? Studium?) um sicherzugehen, dass ich später rechtzeitig mein ALG II bekomme, wenn ich wiederkomme. Andernfalls kann es passieren, dass es heißt "Warum haben Sie sich denn nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet?" Es ist anscheinend einfach ein Problem der gesetzlich festgelegten Meldungsfristen. Wenn man sich nicht meldet, dann plötzlich für ein Jahr verschwindet und dann beim Wiederkommen Leistungen beantragt, würde die erste (und größte) Hürde, dieses "Verpassen" der Meldefrist sein (laut Aussage der Sachbearbeiterin).

Zitat von bastigoescanada

Das gilt auch für die Pflegeversicherung. Wenn du die nicht einzahlst, dann kommst du zwar weniger Leistungen, aber warum sollte die dann nicht einspringen? Du warst halt nicht in Deutschland.

Wie dem auch sei; Hast du irgendwelche Belege oder Quellen dafür, dass dich PV nicht zahlt wenn man eine Lücke hat, wenn man im Ausland war?



Diese Info habe ich ebenfalls von einer Sachbearbeiterin, diesmal von meiner KK, der Bahn-BKK.


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RE: Agentur für Arbeit

#7 von bastigoescanada , 10.07.2013 08:54

Zitat
Ich hatte erst Ende März ein Gespräch mit einer netten Dame von der Arge, die mich darauf hinwies, dass ich, wenn ich nicht ins deutsche ALG-System einzahle, wenigstens darlegen sollte, warum nicht (Auslandsjahr? Studium?) um sicherzugehen, dass ich später rechtzeitig mein ALG II bekomme, wenn ich wiederkomme. Andernfalls kann es passieren, dass es heißt "Warum haben Sie sich denn nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet?" Es ist anscheinend einfach ein Problem der gesetzlich festgelegten Meldungsfristen. Wenn man sich nicht meldet, dann plötzlich für ein Jahr verschwindet und dann beim Wiederkommen Leistungen beantragt, würde die erste (und größte) Hürde, dieses "Verpassen" der Meldefrist sein (laut Aussage der Sachbearbeiterin).



Und das ist genau das was ich nicht verstehe. Ich habe mir ganz bewusst Schriftlich was geben lassen damit mir nachher keiner sagen kann, dass die Aussage nicht stimmt. Hier ein Auszug davon:

Zitat

"Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme arbeitslos zu melden. Wenn nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses eine längerfristige Ortsabwesenheit angetreten wird, hat die Arbeitslosmeldung am ersten Tag zu erfolgen, nach dem der Auslandsaufenthalt beendet wurde.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen innerhalb der letzten 2 Jahre vor Entstehen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, mindestens 12 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung ausgeübt worden sein. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.

Personen, die beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit, eine längerfristige Ortsabwesenheit planen, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Arbeitslosengeld schon vor Antritt der Ortsabwesenheit zu stellen, um den Anspruch somit feststellen zu lassen. Das Arbeitslosengeld kann dann nach der Feststellung des Anspruchs auch nach der Ortsabwesenheit bis zu 4 Jahre geltend gemacht werden."



Also eines kann ich schonmal mit 100%iger Sicherheit sagen: Die gesetzlichen Fristen usw. habe ich komplett eingehalten, nachdem ich mich sofort nach meiner Ankunft in Deutschland (war am Samstag in DE und Sonntag war ich beim AA) bei denen gemeldet habe.
Das was deine Sachbearbeiterin dir zum Thema Arbeitslosengeld gesagt hat, habe ich auch anders erfahren: Man bekommt einen Termin beim AA wo man den "Leistungsantrag" bearbeitet. Sprich erst dort wird festgestellt, ob/welches Geld man bekommt. Diesen Termin habe ich in ca. 2 Stunden, ich bin also mal gespannt was dabei rauskommt

Versteh mich nicht falsch, ich will gar nicht sagen, dass deine Sachbearbeiterin unrecht hat, aber man bekommt halt überall verschiedene Infos


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RE: Agentur für Arbeit

#8 von leinadm , 10.07.2013 09:25

Zitat

"Das Arbeitslosengeld kann dann nach der Feststellung des Anspruchs auch nach der Ortsabwesenheit bis zu 4 Jahre geltend gemacht werden."




Sind mittlerweile nur noch drei Jahre, aber davon ab hast du (bzw. hat dein schriftlicher Auszug) Recht.

Leute, hört auf zu spekulieren. Das Problem mit Falschauskünften seitens des AA gibt es seit Jahren (ich persönlich habe schon öfter bei der Heimkehr einen AA-Vorgesetzten rufen lassen, der mir dann mein Recht bestätigen musste). Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, einfach das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) lesen. Kurz googlen und die entsprechenden Paragraphen raussuchen und fertig ist der Lack.

Ganz davon ab hätte euch die so oft gepredigte ( ) Forensuche hier ganz fix Abhilfe geschaffen, da wir den Sachverhalt mit "Wann melde ich mich taktisch ab besten arbeitslos?" schon zig mal erörtert und ausführlich erklärt haben.

Kurz und bündig:

Meldet ihr euch vor der Abreise arbeitslos und dann zwecks Auslandsaufenthalt vom ALG-Bezug ab, habt ihr 3 Jahre (früher 4) Zeit, euren vollen Restanspruch anzutreten (auch gestückelt bei Zwischenaufenthalten in der Heimat).

Meldet ihr euch nicht arbeitslos, könnt ihr Probleme bei der Rückkehr bekommen, falls mehr als ein Jahr nach Ende des letzten 12-monatigen, ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb Deutschlands vergangen ist. 366 Tage plus bedeuten dann HartzIV.

Kurz zum Schluss:

Niemand in Deutschland ist "verpflichtet" sich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden und irgendwelche Fristen einzuhalten. Das seid ihr nur, wenn ihr auch ALG beziehen wollt. Wer dem Staat aus welchen Gründen auch immer nicht "auf der Tasche liegen" möchte, kann das AA links liegen lassen.

Ihr müsst dann nur eure Krankenversicherung/Pflegeversicherung (Versicherungspflicht!) selbst bezahlen. Alles andere steht jedem immer frei! Ob und inwiefern das geschickt ist oder nicht ist fallabhängig und hier wertungsfrei.

LG


Auf, auf .....und davon....

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RE: Agentur für Arbeit

#9 von sparkling1904 , 10.07.2013 13:29

hab die ganze disskussion nicht ganz so durchblickt.
also ich bin ja erst 19 (grade mit dem abi fertig) und hab eh noch nie gerarbeitet, dann hab ich doch eh kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
sollte ich mich trotzdem bei der Agentur für Arbeit melden?

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RE: Agentur für Arbeit

#10 von leinadm , 10.07.2013 13:33

Na das hättest du vorher sagen sollen...

Meines Erachtens musst du das nicht. Schadet aber trotzdem nicht, sich eventuell einen Termin geben zu lassen. Allein aus Rentenversicherungs-technischen Gründen. Die können dir da bestimmt nen paar Tipps geben.


Auf, auf .....und davon....

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RE: Agentur für Arbeit

#11 von sparkling1904 , 10.07.2013 21:19

ich wollte diese disskussion nicht unterbrechen
ne sry, total vergessen.
Alles klar werd ich dann wohl tun.

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RE: Agentur für Arbeit

#12 von bastigoescanada , 10.07.2013 21:31

Das Thema ist echt nicht ganz so einfach zu durchblicken. In meinem Fall sieht es jetzt so aus: Ich habe mich vor meinem W&T Jahr beim AA gemeldet und daraufhin die von mir zitierte Mail bekommen. Soweit so gut. Ich bin jetzt wieder in Deutschland, habe mich direkt arbeitslos gemeldet als ich wieder da war und heute hatte ich einen Termin für die Leistungsbestimmung.
Ergebnis: Ich werde wohl ALG bekommen, weil die Sperrzeit (ich habe selber gekündigt) ab der Kündigung beginnt. Als ich in Kanada war, hat ist also die Sperrzeit in Ruhe abgelaufen und nun ist alles schön.
Glaube ich aber erst wenn das AA mir das Geld tatsächlich überwiesen hat

Zitat
Meldet ihr euch nicht arbeitslos, könnt ihr Probleme bei der Rückkehr bekommen, falls mehr als ein Jahr nach Ende des letzten 12-monatigen, ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb Deutschlands vergangen ist. 366 Tage plus bedeuten dann HartzIV.



Da sollte man in der Tat aufpassen. Selbst bei einem Tag mehr, gibts wohl schon keine Kohle mehr.


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#13 von Backpack_Alex , 12.03.2014 11:00

Zitat von bastigoescanada im Beitrag #12
Das Thema ist echt nicht ganz so einfach zu durchblicken. In meinem Fall sieht es jetzt so aus: Ich habe mich vor meinem W&T Jahr beim AA gemeldet und daraufhin die von mir zitierte Mail bekommen. Soweit so gut. Ich bin jetzt wieder in Deutschland, habe mich direkt arbeitslos gemeldet als ich wieder da war und heute hatte ich einen Termin für die Leistungsbestimmung.
Ergebnis: Ich werde wohl ALG bekommen, weil die Sperrzeit (ich habe selber gekündigt) ab der Kündigung beginnt. Als ich in Kanada war, hat ist also die Sperrzeit in Ruhe abgelaufen und nun ist alles schön.
Glaube ich aber erst wenn das AA mir das Geld tatsächlich überwiesen hat [img]http://img.homepagemodules.de/siteboard/images/smilies/icon_mrgreen.gif[/img]

Zitat
Meldet ihr euch nicht arbeitslos, könnt ihr Probleme bei der Rückkehr bekommen, falls mehr als ein Jahr nach Ende des letzten 12-monatigen, ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb Deutschlands vergangen ist. 366 Tage plus bedeuten dann HartzIV.


Da sollte man in der Tat aufpassen. Selbst bei einem Tag mehr, gibts wohl schon keine Kohle mehr.



Hi,

sorry, dass ich das Thema noch mal ausgrabe. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie du warst, Basti. Ich werde zum 31.12.2014 kündigen, Mitte Januar 2015 soll es nach Kanada gehen.

Wenn ich das hier so lese, habe ich wieder mehr Frage- als Ausrufezeichen im Kopf. Natürlich werde ich mich noch bei der AA beraten lassen, hätte aber vorher dennoch gern ein paar Erfahrungsberichte.

Habe ich das richtig verstanden:

- Ich kündige zum 31.12.
- Den Gang zur AA kann ich mir sparen, wenn
- ich binnen 365 Tagen wieder in Deutschland bin und mich dann sofort arbeitslos melde
- Die Sechs-Wochen-Frist ist dann während meines Auslandaufenthalts verstrichen

Oder melde ich mich doch noch vor Reiseantritt arbeitslos?

Viele Grüße
Alex


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#14 von Tiger , 13.03.2014 05:56

Hi Alex,
also du bist nicht verpflichtet, dich arbeitslos zu melden, aber ich würde es dir absolut empfehlen, ist zu deinem Vorteil:
Wenn du zum 31.12.2014 selbst kündigt, kriegt du erstmal 12 Wochen Sperrzeit wegen der Eigenkündigung. Du solltest dich spätestens 3 Arbeitstage nach deiner Kündigung arbeitsuchend oder gleich arbeitslos melden, sonst gibts ggf. nochmal ne Woche Sperrzeit extra drauf wegen verspäteter Meldung. (kurz Unterschied arbeitsuchend melden zu arbeitslos melden: arbeitsuchend melden kannst du online, telefonisch, schriftlich oder persönlich machen und jederzeit, arbeitslos kannst du dich erst 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden und das musst du persönlich in der für dich zuständigen Agentur für Arbeit machen (mit gültigem Ausweis).
Es ist ganz wichtig, dass du zwischen dem Ende deines Arbeitsverhältnisses (also in deinem Fall 31.12.2014) und deiner Ausreise nach Kanada (also Tag der Abmeldung bei der Agentur für Arbeit) noch mindestens 1 Tag hast, sonst kann die Arbeitslosigkeit nicht eintreten und es war alles für die Katz. Rein gesetzlich reicht 1 Tag, ich würd aber mal noch 1-2 Tage dranhängen zur Sicherheit, is auch wurscht, ob das Wochenende oder Feiertag ist. Du bekommst dann für die Tage im Januar, die du noch da bist, kein Arbeitslosengeld wegen der Sperrzeit.
Aber wenn du nach nem Jahr wiederkommst, ist die Sperrzeit rum und du bekommst ab dem Tag, an dem du dich wieder persönlich arbeitslos meldest, dann Arbeitslosengeld und bist damit dann auch krankenversichert und es werden Beiträge in die Renten- und Pflegeversicherung gezahlt.
Du kannst dich schon auch nach Kanada arbeitslos melden, ohne es vorher zu machen. Kann aber mit dem Anspruch dann haarig werden (je nachdem wann du ausreist), weil du für einen Neuanspruch auf Arbeitslosengeld (also wenn du in den letzten 4 Jahren vorher noch nicht gemeldet warst oder dein Anspruch weg ist) in den letzten 2 Jahren mindestens 360 Tage versicherungspflichtig in Deutschland (oder bestimmten europäischen Ländern) gearbeitet haben musst. Und wenn du jetzt z.B. 2 Jahre vor dem 31.12.14 in Dtld. sozialversicherungspflichig gearbeitet hast, kannst du nen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld bekommen, wie wenn du dich erst nach Kanada meldest. (vor Kanada Arbeitslosmeldung dann ca. dreiviertel Jahr Anspruch wg. Sperrzeit, wenn du dich nur nach Kanada meldest, ohne vorher, dann wirst du nur max. nen Anspruch von ca. 3 Monaten kriegen, Sperrzeit schon abgezogen, oder kannst auch ganz leer ausgehen, wenn das mit dem 360 Tagen in den letzten 2 Jahren nicht reicht und musst dich in dem Fall dann auch selbst krankenversichern oder Arbeitslosengeld II/Harz 4 beantragen).
Noch ein Hinweis aus persönlicher Erfahrung: hab zum 15.2.14 meinen Job gekündigt, mich brav arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosigkeit eintreten lassen und mich dann zum 27.2. wieder abgemeldet. Jetzt hab ich ersthaft ein Schreiben bekommen, ob ich denn wirklich will, dass mein Antrag weiterbearbeitet wird, weil ich ja eh Sperrzeit hab und mich schon wieder abgemeldet hab. Falls jemand das Schreiben auch bekommt: JA, ihr wollt, dass der Antrag bearbeitet wird. Sonst ist das ganze ja voll sinnlos.
Und noch ein wichtiger Hinweis: Ihr dürft ruhig sagen, dass ihr zeitnah ins Ausland gehen wollt, aber ihr müsst bei der Arbeitslosmeldung und auch im Arbeitslosengeldantrag unbedingt angeben, dass ihr euch für die Zeit zwischen dem Ende eurer Beschäftigung und dem Tag eurer Ausreise/Abmeldung bei der Agentur für Arbeit auf jeden Fall für befristete Stellen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt (das ist das korrekte Fachchinesisch). ... wird euch niemand für die paar Tage was anbieten, ist nur rein formell erforderlich wegen den Gesetzen.

Hoffe, die komplizierte und ausführliche Antwort hilft dir weiter Alex, sorry für das Amtsdeutsch, weiß net, wie ichs einfacher ausdrücken könnte
Viele Grüße Tiger

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#15 von Backpack_Alex , 13.03.2014 15:37

Ich danke dir ganz herzlich, Tiger! Für deine Antwort, aber vor allem für die Zeit, die du dafür investiert hast! Ich denke, dein Post wird noch etlichen nach mir helfen!


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#16 von Backpack_Alex , 13.03.2014 17:27

Eine ergänzende Frage fällt mir da doch noch ein.
Um die ganze Geschichte noch etwas stressiger zu gestalten, steht mir vor Reiseantritt noch ein Umzug über eine Distanz von 500 km bevor. :)

Wenn ich dich, Tiger, richtig verstanden habe, müsste es doch so klappen:

- Im November kündige ich (laut meinem Vertrag) fristgerecht bei meinem Arbeitgeber.
- Unmittelbar darauf melde ich mich (da gesetzlich verpflichtet) arbeitssuchend zum 1.1.15. Anbei der Hinweis auf meine geplante Reise Mitte Januar inkl. der Erklärung, dem Arbeitsmarkt für die freien 14-20 Tage für befristete Jobs uzr Verfügung zu stehen.
- Mitte/Ende Dezember kommt der Umzug (Resturlaub). Ich teile dem AA bereits vorher meinen künftigen neuen Wohnort mit. Vor Ort geht's direkt zum Einwohnermeldungsamt zur Ummeldung.
- Ab dann müsste ja eine neue AA für mich zuständig sein. Dort melde ich mich dann arbeitslos. Entweder zum 1.1., falls ich mich noch im Dezember arbeitslos melde. Andernfalls gehe ich halt gleich im neuen Jahr zum Amt.
- Dann die Arbeitslosigkeit eintreten lassen (bin dann evtl. bis zu 20 Tage arbeitslos, Geld gibt es wegen der Sperrfrist aber keines) und zum Abreisetag abmelden.

Klingt schlüssig?


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#17 von Tiger , 14.03.2014 06:28

Hi Backpack Alex, du hast die Sache trotz meines Amtsdeutschs voll verstanden, Kompliment!
Du kannst dich auch schon gleich nach der Kündigung am alten Wohnort arbeitslos melden, dann bekommst du schon mal den Antrag und die weiteren Unterlagen. Musst aber in der Regel dann trotzdem nochmal am neuen Wohnort persönlich mit Ausweis und darauf geänderter Adresse bei der dann zuständigen Agentur für Arbeit vorbeikommen.
Ich hab da mal 1 Jahr befristet bei den Arbeitslosmeldungen gearbeitet, daher kann ich dir aus Insider-Erfahrung sagen, dass dort in jedem Ort alles ein bisschen anders gehandhabt wird, obwohl ja gleiche Gesetze zugrunde liegen. Aber da diese sehr schwammig geschrieben sind und sie eh keiner versteht, wird es halt mal hier so und dort anders gehandhabt. Von daher würd ich auf jeden Fall zur Sicherheit in der neuen Stadt nochmal persönlich vorbeikommen, auch wenn dir ggf. gesagt wird, dass du es nicht musst, weil du den Umzug rechtzeitig mitgeteilt hast. Sicher ist sicher. Es gibt nen Flyer, da kannst du alles zu Umzug nochmal nachlesen:

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...stbai378639.pdf

Viele Grüße Tiger ... C U in CA

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RE:

#18 von Backpack_Alex , 14.03.2014 10:27

Danke. :)


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#19 von Backpack_Alex , 24.11.2014 17:26

Hi Leute,

habe mal wieder eine Frage, vielleicht kann sie jemand beantworten - vielleicht sogar unser Spezialist Tiger?

Arbeitsamt ist erledigt, bin Anfang Januar kurz AL gemeldet, Arbeitslosengeld ist beantragt, passend zu Reisebeginn bin ich wieder abgemeldet. Nun meine Frage:

Ich habe vor, während der Zeit in Kanada in Deutschland Geld zu verdienen. Ich bin Journalist, werde für deutsche Medien arbeiten und dementsprechend Rechnungen mit deutscher Steuernummer schreiben. Sprich ich arbeite auf dem Papier als Selbstständiger in Deutschland.

Viel Geld wird da allerdings nicht rumkommen.

Wenn ich wiederkomme: Rechnet mir die Arbeitsagentur meine Mini-Verdienste auf mein Arbeitslosengeld an? Oder bleibt die Rechnung bestehen, wie sie sich jetzt zu diesem Zeitpunkt darstellt? Sprich meine Restansprüche bleiben unverändert.

Vielleicht weiß das jemand?

Viele Grüße
Alex


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RE:

#20 von Tiger , 25.11.2014 05:58

Hi Alex,
Arbeit als Selbständiger kann nicht für das Arbeitslosengeld angerechnet werden, da du dabei nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlst (außer du hast eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, was ich persönlich aber nicht sehr sinnvoll finde und in deinem Fall wegen dem Restanspruch auch nicht notwendig ist).
Du musst nur aufpassen, wenn du wieder in Deutschland zurück bist: Wenn du dich dann arbeitslos meldest und deinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld beantragst, wirst du bei der Arbeitslosmeldung und im Antrag auf Arbeitslosengeld nach selbständiger Nebentätigkeit gefragt (also dann während der Arbeitslosigkeit). Wenn diese unter 15 Stunden die Woche liegt, ist es ok. Wenn es 15 Stunden oder mehr sind, wird dein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt und du guckst in die Röhre. Ist halt schwierig bei Selbständigkeit die genaue Stundenanzahl nachzuweisen ... Aber als ehemalige Mitarbeiterin des Staatsdienstes ist es meine Pflicht, dich auf korrekte Angaben hinzuweisen

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