Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#1 von Age_Be , 08.09.2014 11:58

Hallo Zusammen,

Ich habe ein W&T Visum und werde im Okt 2014 nach Kanada fliegen und auch eine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen.

Meine Frage ist, wenn mir im Ausland ein schwerer Unfall passiert, dass ich in Deutschland weiter verpflegt werden muss. Aber ich habe mich von der deutschen krankenvesicherung abgemeldet, weil ich ja im Ausland bin. Wer übernimmt die Kosten für die Nachbehandlung in Deutschland wieder?

Laut der Community darf man sich eben von der deutschen Krankenversicherung während dem Auslandsaufenthalt abmelden.

Gruß
Heiko

Age_Be  
Age_Be
Beiträge: 2
Registriert am: 08.09.2014


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#2 von bastigoescanada , 08.09.2014 18:25

Hallo,

manche Auslands KV übernehmen auch eine gewisse Zeit in Deutschland inkl Rücktransport. Ich bin der Meinung, dass dich deine Deutsche KV nach dieser Übergangszeit wieder aufnehmen muss, da sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, und das auch rückwirkend. Das ist allerdings keine gesicherte Aussage und wenn du es schwarz auf weiß haben willst, würde ich an deiner Stelle bei deiner KV nachfragen.


visit http://www.bybasti.com - Photography and stuff

bastigoescanada  
bastigoescanada
Beiträge: 940
Registriert am: 27.09.2012


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#3 von Clemi , 08.09.2014 22:32

Also ich war während der Schulzeit mit in unserer Familienversicherung versichert, das war ein fester Beitrag für alle Familienmitglieder, er ändert sich auch nicht wenn mal einer dazu kommt oder kündigt. Während der Ausbildung war ich über den Arbeitgeber selbst versichert und habe es jetzt so mit der Versicherung geregelt, dass ich während des Kanada-Aufenthaltes (der nächste Woche beginnt) und danach wieder bei der Familienversicherung mitversichert bin, preislich ändert es sich ja nicht. Und während des Work & Travel bin ich eben zusätzlich noch bei der Auslandskrankenversicherung.
Also sobald ich deutschen Boden betrete, bin ich wieder hier versichert. Vielleicht kannst du das bei dir auch so ähnlich regeln?

Clemi  
Clemi
Beiträge: 42
Registriert am: 29.07.2013


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#4 von Age_Be , 09.09.2014 09:52

Vielen Dank für eure Antworten. Demnach rufe ich mal bei der Krankenkasse an.
Es ist bei mir halt ein Sonderfall.

Ich bin schon 25 und bin noch bis Februar als Student eingeschrieben. d.h. ich bekomme, wenn ich zurück komme eine andere Versicherung als vorhin.

Naja ich rufe einfach mal an und schaue ob die Krankenkasse mir weiterhelfen kann :D

Age_Be  
Age_Be
Beiträge: 2
Registriert am: 08.09.2014


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#5 von Boris , 21.10.2014 09:35

Hallo Heiko,

mich würde interessieren, was du bei deiner Recherche rausgefunden hast!? Werde im nächsten Jahr auch 25 und wäre damit dann nicht mehr in der Familienversicherung. Also wärs super, wenn du uns hier von deinen Erkenntnissen berichten könntest! :)
Auch wenn das Verfahren bei den jeweiligen Krankenkassen vielleicht unterschiedlich ist...

Danke!
Gruß Boris

Boris  
Boris
Beiträge: 10
Registriert am: 10.10.2014


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#6 von gaucho , 12.02.2015 13:22

Verlässliche Informationen hierzu sind wirklich Mangelware...

Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich mich in Deutschland nicht abmelde, sonder lediglich eine Auslands-KV abschließe für diesen Zeitraum. Alles andere war mir dann doch eine Spur zu unsicher.

gaucho  
gaucho
Beiträge: 9
Registriert am: 04.02.2015


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#7 von Seneti , 12.02.2015 13:43

Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich bei der deutschen Versicherung abzumelden, nur um nicht doppelt zahlen zu müssen. Viele AKV-Anbieter übernehmen bei Rückkehr nach Dt. wegen schwerer Erkrankung/Verletzung für einen gewissen Zeitraum die KV. Bei Pro Trip sind es zum Beispiel 90 Tage. Innerhalb dieser Zeit hat man sich dann halt entweder um einen Job (automatische, gesetzliche Versicherung) oder um eine private KV (ca. 150 Euro im Monat) zu kümmern, was in der Regel auch kein Problem ist. Es seie denn, man liegt im Koma. Aber dafür hat man dann entweder Familie oder einen gesetzlichen Vertreter (wegen der Geschäftsunfähigkeit), die die Anmeldung bei der deutschen KV übernehmen.

Was sich auf jeden Fall empfiehlt, ist die Pflege-V weiter laufen zu lassen, denn im Gegensatz zur KV richtet sich die Zahlung von Pflegekosten u. Ä. nach der Dauer und vor allem Lückenlosigkeit der gezahlten Beiträge. D. h., wer irgendwann mal ein zwei Jahre die PV abgesetzt hat, erhält keine vollen Beträge, wenn man dann zum Pflegefall wird.

Quelle: langes Gespräch mit einer Angestellten meiner KK (Bahn BKK)


YP Application submitted: 2015-03-03
Notice of Receipt: 2015-03-03
CAL: 2015-03-10
CIC Application submitted: 2015-03-16
LoI: 2015-03-27

Seneti  
Seneti
Beiträge: 333
Registriert am: 10.02.2013


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#8 von bastigoescanada , 12.02.2015 18:36

Zitat
Verlässliche Informationen hierzu sind wirklich Mangelware...



Die Frage ist doch eher, was du wissen willst ;-).
Wie Seneti schon sagte, macht es wenig Sinn die Deutsche KV weiter laufen zu lassen wenn man nicht da ist. Wenn man dann wieder in DE ist, meldet man sich wieder an, fertig.
Ob man sich nun abmeldet oder nicht, ist Schlussendlich egal. Ich habe es wegen der GEZ gemacht und weil ich sowieso ausgezogen bin. Wenn man z.B. bei den Eltern wohnt ist der 2. Punkt ja relativ egal.


visit http://www.bybasti.com - Photography and stuff

bastigoescanada  
bastigoescanada
Beiträge: 940
Registriert am: 27.09.2012


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#9 von leinadm , 13.02.2015 13:25

Zitat von bastigoescanada im Beitrag #8

Ob man sich nun abmeldet oder nicht, ist Schlussendlich egal..


Stimmt nicht ganz, denn wer sich nicht abmeldet, muss sein gesamtes weltweites Einkommen rechtlich in DE versteuern. Das kann ganz schnell sehr aufwendig werden.


Auf, auf .....und davon....

leinadm  
leinadm
Beiträge: 712
Registriert am: 06.09.2007


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#10 von DieMaus , 21.03.2015 15:43

Zitat von leinadm im Beitrag #9

Stimmt nicht ganz, denn wer sich nicht abmeldet, muss sein gesamtes weltweites Einkommen rechtlich in DE versteuern. Das kann ganz schnell sehr aufwendig werden.



Das stimmt so nicht Mit Kanada gibt es zum Beispiel ein Doppelbesteuerungsabkommen. Der Umkehrschluss (ohne Wohnsitz keine Steuerpflicht) gilt allerdings auch nicht immer weil der melderechtliche und der steuerliche Wohnsitz zwei verschiedene Dinge sind. Siehe Boris Becker.


Hier kommt die Maus!

DieMaus  
DieMaus
Beiträge: 74
Registriert am: 06.04.2014


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#11 von Debbie , 25.03.2015 18:57

also ich hab mein Studium beendet und meine KK läuft übers JC aber eben nur solange wie ich in Dtl bin (bzw. wollte ich am Anfang des Kanadaaufenthalt mir die 21 Tage urlaub nehmen (für die Zeit bekomm ich nämlich noch Leistungen, dann kann ich mich nach der Reise noch ein paar Tage ausruhen oder Freunde besuchen)

werd mal meine KK anrufen, Pflegeversicherung weiter laufen lassen klingt logisch. wie sieht es mit Rentenversicherung aus?
GEZ, so wie ich es verstanden habe muß man während des YP in Deutschland gemeldet sein? wollte meine Wohnung kündigen und mich bei Mama anmelden, Kanada dann als 2.wohnsitz.
wie siehts mit dem ganzen Steuerkrams aus? für hier muß ich bis zum Abflug noch ne Steuererklärung machen da ich freiberuflich (Nebenerwerb) arbeite. wie ist das in Kanada? werde in Manitoba arbeiten


YP Application submitted: 2015-03-24
Notice of Receipt: 2015-03-25
CAL: 2015-03-31
CIC Application submitted: 2015-04-07
LoI: 2015-05-22
FRA-YWG: 2015-06-16 :)

Debbie  
Debbie
Beiträge: 20
Registriert am: 24.03.2015


RE: Trotz Auslandsversicherung weiterhin in D versichert bleiben

#12 von bastigoescanada , 26.03.2015 20:22

Hi,

Zitat
wie sieht es mit Rentenversicherung aus?



Gute Frage. Keine Ahnung ob man da auch freiwillig einzahlen kann. Sinn machen würde das wahrscheinlich schon, wobei das wohl die wenigsten machen bzw. können.

Zitat

GEZ, so wie ich es verstanden habe muß man während des YP in Deutschland gemeldet sein? wollte meine Wohnung kündigen und mich bei Mama anmelden, Kanada dann als 2.wohnsitz.


Die Gesetzeslage hat sich ja geändert. Als es die GEZ noch gab, konnte man sich dort abmelden, sofern man nicht mehr in Deutschland gemeldet war. Am bsten anrufen, sofern du beweisen kannst, dass du lange im Ausland bist, wäre es ja ein Witz wenn du trotzdem zahlen musst.

Zitat
wie siehts mit dem ganzen Steuerkrams aus? für hier muß ich bis zum Abflug noch ne Steuererklärung machen da ich freiberuflich (Nebenerwerb) arbeite. wie ist das in Kanada? werde in Manitoba arbeiten



Eigentlich wie auch in Deutschland. Wenn du Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit hast, MUSST du deine Steuererklärung machen. Wenn du nur angestellt bist, kannst du, musst du es aber nicht machen.


visit http://www.bybasti.com - Photography and stuff

bastigoescanada  
bastigoescanada
Beiträge: 940
Registriert am: 27.09.2012


   

Kindergeld nach Reiseabbruch?
Agentur für Arbeit

Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz