Regeln für Arbeitgeber

#1 von CanTav , 28.04.2013 21:00

Hallo Leute,

ich habe eine Frage von meinem zukünftigen Arbeitgeber (selber Deutscher) erhalten, ob er irgendwelche Dinge (z.B. Steuer, Sozialversicherung, o.ä.) zu beachten hat, wenn er jemanden mit Working Holiday Visum einstellt, im Gegensatz zu kanadischen Arbeitnehmern.

Beispiel, da man als WH Visum Inhaber ohnehin schon eine Krankenversicherung benötigt um einzureisen, müsste er mich nach meinem Verständniss nicht zusätzlich Krankenversichern, oder?

Hat hier jemand Infos oder weiß wo man so was am Besten in Erfahrung bringt.

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RE: Regeln für Arbeitgeber

#2 von leinadm , 28.04.2013 21:44

Krankenversichern braucht er dich nicht. Bei dem kanadischen Äquivalent der Berufsgenossenschaft muss er dich aber schon versichern.

Renten und Sozialbeiträge zahlst du ganz normal wie jeder Kanadier.


Auf, auf .....und davon....

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RE: Regeln für Arbeitgeber

#3 von CanTav , 05.05.2013 13:09

Danke für die Infos.

Kennt jemand eine "offizielle" Seite wo man solche Informationen nachlesen kann?

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RE: Regeln für Arbeitgeber

#4 von adrenalina , 12.05.2013 18:04

Ich weiß jetzt nich ob meine Frage hierher passt, aber wenn ich einen job bekommen habe und dann nach einiger Zeit weiter traveln will gibt es da eine vorgeschriebene Kündigungsfrist für Work and Travler ?

vielen dank schon mal

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