Arbeitsamt nach schulischer Ausbildung

#1 von Lilium , 08.10.2012 22:00

Hallo!

Ich habe mich jetzt mal durchgelesen, aber leider nichts passendes zu meiner Situation gefunden.

Ich bin gerade im 2. und letzten Jahr meiner schulischen Ausbildung und habe vor danach für 1 Jahr nach Japan zu gehen. Offizieller Schulschluss ist der 31.07 und ich wollte eigentlich so schnell wie möglich danach ab ins Ausland. Jetzt habe ich natürlich schon viel von Kündigungen gehört etc. aber wie sieht das denn bei solch einer Ausbildung aus? Muss ich mich da etwa auch Arbeitslos melden und Abmelden etc?

Wenn es das selbe Verfahren ist wie bei "normalen" Ausbildungen oder einer "normalen" Arbeit, einfach kurz darauf hinweisen, denn ich habe das ja schon alles von euch nachgelesen
Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ich dann die selben Bedingungen habe.

Hat Jemand von euch Erfahrungen damit oder kann mir helfen?

Vielen Dank schonmal im Voraus,

Lena

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RE: Arbeitsamt nach schulischer Ausbildung

#2 von Aries , 09.10.2012 15:35

Hi Lena,

da du jetzt nicht explizit erwähnt hast, dass du vor deiner schulischen Ausbildung gearbeitet hast, gehe ich jetzt auch mal nicht davon aus

Generell ist es so, wenn man noch nie gearbeitet hast, hat man auch keine Ansprüche, außer ALG II aber wurst jetzt Darum geht es dir ja aber auch nicht. Der einzige sinnige Grund der dafür spricht sich beim Arbeitsamt zu melden ist: ALG I oder II zu bekommen. Nebengrund, natürlich Krankenversicherung. Da du aber nach Japan gehst und dich sowieso selber versicherst, musst du dich jetzt auch nicht Arbeitslos melden. Du könntest, falls du willst, in die Rentenkasse einzahlen... oder sollte man es lieber Spende nennen?

Kurz gesagt: Nein, du musst dich nicht Arbeitslos melden. (Generell kann hier eh keine Rede von "muss" sein.. niemand ist dazu verpflichtet )


Noch etwas, je nachdem wie alt du bist und was du nach deinem Aufenthalt vorhast usw., solltest du dich danach beim Amt melden

Gruß Carsten


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