Kurztrip mit Hartz4??

#1 von dirkster1923 , 06.08.2012 19:18

hi,

ich bin zurzeit in einer bedarfsgemeinschaft.

ich muss hier weg. die decke fällt mir auf den kopf.

wollte einen kurztrip starten. so 3-5 wochen um den dreh.

wenn ich aber beim hartzamt bescheid sage, gibts keine kohle für die zeit? weder für miete noch für essen usw.?

ohne hartzgeld wirds wiederum nicht gehen, da ich ja doch ein paar euro brauche für die fahrten und essen usw.

wie sind die erfahrungen diesbezüglich?

muss ich alles haarklein angeben?

wie ist eigentlich das arbeitsverhältnis vor ort geregelt? also arbeiten für unterkunft und evtl essen ist klar, gibts da irgendein arbeitgeber-arbeitnehmer verhältnis oder läuft das auf gefälligkeitsbasis?

wenn letzteres der fall ist, kann ich mich ja zumindest in D frei bewegen, und bräuchte fürs ausland ggf. nur eine auslandskrankenversicherung und ein visum?

hoffe auf ein paar erfahrungswerte von euch

biba

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RE: Kurztrip mit Hartz4??

#2 von dirkster1923 , 06.08.2012 19:33

achja:

ich bewerbe mich natürlich weiter und tuhe dies ohnehin und ich bin auch kein langzeitarbeitsloser. komme nur leider über das aufstocken nie hinaus wegen der bg. bin ein ewig gefangener hartzi

aber auch diese haben ein rechct auf leben, neue schöne erfahrungen und spaß.

nich das hier gleich das betrügergeschreie losgeht

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