Unfall mit Folgen?

#1 von lummi , 26.06.2012 22:36

Hallo zusammen.
Ich hatte letzten Sommer einen unfall und im öffentlichen Interesse eine daraus resutierende Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Jetzt meine Frage: soll ich wenn die Gerichtsverhandlung kommenden Monat ist, im Visum angeben dass ich noch nie was mit dem Gericht zu tun hatte und quasi lügen oder weil mein Führungszeugnis das gestern gekommen ist sagt das ich keinerlei Einträge habe, oder soll ich das angeben??
danke schon mal für die Hilfe.
Grüße

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RE: Unfall mit Folgen?

#2 von lummi , 28.06.2012 16:16

fast 300 aufrufe und keine antwort??

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RE: Unfall mit Folgen?

#3 von bettsi , 28.06.2012 17:39

Vielleicht die Botschaft anrufen und dort nachfragen?
Ist jetzt das einzige was mir einfällt, alles andere wäre von meiner Seite aus nur Spekulation weil ich mich damit nicht auskenne.


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RE: Unfall mit Folgen?

#4 von lummi , 29.06.2012 00:19

mh... alles klar. dann werde ich das vllt mal versuchen ansonsten bin ich aber auch noch überfragt

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RE: Unfall mit Folgen?

#5 von lummi , 29.06.2012 18:00

wäre trotzdem noch dankbar über andere antworten

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RE: Unfall mit Folgen?

#6 von Downhiller , 04.08.2012 20:44

Wenn das ganze wie du sagst aus einem Unfall resultiert würde ich auch bei der Botschaft anrufen und mich erkundigen.

Ich denke das wird durchaus anders gehandhabt als eine mutwillige Straftat. Und ein Kontakt mit dem deutschen Rechtssystem ist ja nicht zwangsläufig ein Grund zur Verweigerung des Visums

Gruß

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