Wehrdienst + Aupair + Einberufung = -HILFE-

#1 von Tig3r ( gelöscht ) , 25.11.2008 05:07

Hay,
ich habe ein ganz großes Problem und hoffe, hier auf ein paar schlaue Köpfe zu treffen, die mir helfen können.
Kurz gefasst, habe ich die Möglichkeit gehabt im August diesen Jahres ein Aupair Jahr in den USA zu beginnen, was ich natürlich auch getan habe. Somit befinde ich mich jetzt seit 3 1/2 Monaten im Ausland.
Damit mir dies aber möglich war, musste ich sicher sein, das mich das KWEA nicht einberuft. Ich war T2 gemustert und hatte diese Sicherheit natürlich nicht und bin dann mit einem Anwalt gegen die Entscheidung angegangen. Einem Widerspruch haben die nicht zugestimmt, aber sie haben in einem Gespräch mit meinem Anwalt eine Abmachung getroffen, dass ich mich nicht beim Bund melden soll und der Bund sich dann nicht bei mir meldet. Sprich meine Akte ist zur Seite gelegt und wird nicht angepackt, egal wodurch.
Nun kommt das große Problem: Dadurch habe ich diesen Auslandsaufenthalt, der länger als 3 Monate dauert, nicht angegeben und genehmigen lassen, sondern bin dann einfach abgehauen, mit der eigentlichen Gewissheit, nicht gezogen zu werden.
Siehe da, gestern hat meine Mutter für mich per Einschreiben den Einberufungsbescheid für den 01.04.2009 erhalten. UND NU?
Ich habe einen 1 Jahres Vertrag für ein Aupairverhältniss aus dem man nicht mal eben so raus kann ohne enorme Kosten, befinde mich im Ausland und muss am 01.04 in Koblenz erscheinen.
Irgendeiner ne Idee, außer Klonen, durchschneiden, oder Suizid? Weil alles 3 sagt mir nicht gerade zu. =)
Vielen Dank!

MfG
Tig3r

Tig3r

RE: Wehrdienst + Aupair + Einberufung = -HILFE-

#2 von Armagedon ( gelöscht ) , 20.01.2009 17:20

Hi

Ein Freund von mirr hatte sich wegen dem Auslandsjahr auch kundig gemacht und es steht noch aus ob er einberufen wird.

Deine Situation ist doof aber rein theoretisch ist es dein Verschulden ,weil du dir das hättest genehmigen lassen müssen, es sei den du hast vor dem Einberufungsbrief Einwendungen gegen deine Einberufung geäußert dann gilt das.


"Haben Sie vor Erhalt des Einberufungsbescheides Einwendungen gegen Ihre Einberufung geltend gemacht (z.B. Befreiungs- oder Zurückstellungsgründe), über die noch nicht entschieden wurde, so müssen Sie gegen den Einberufungsbescheid beim Kreiswehrersatzamt Widerspruch einlegen, wenn Sie Ihre früheren Einwendungen aufrecht erhalten wollen."

Gründe für die zeitlcihe versetztung der Einberufung sind:


* Gesundheitliche Gründe
Krankheit etc.


* Persönliche Gründe

wie:
- bei Gefährdung der Versorgung der Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer
hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt der Wehrpflichtige aus rechtlicher oder
sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat

- wenn besondere Notstände für Verwandte ersten Grades zu erwarten sind
- Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen Betrieb
- Unterbrechung einer Ausbildung
- Unabkömmlichstellung
- Freistellung für den Zivil- und Katastrophenschutz
- Freistellung für den Entwicklungsdienst
- Freistellung für den Polizeivollzugsdienst
das sind die gründe für zeitlich befristete wehrdienstausnahmen

lg

Armagedon

RE: Wehrdienst + Aupair + Einberufung = -HILFE-

#3 von leinadm , 20.01.2009 20:44

Zitat von Tig3r
Einem Widerspruch haben die nicht zugestimmt, aber sie haben in einem Gespräch mit meinem Anwalt eine Abmachung getroffen, dass ich mich nicht beim Bund melden soll und der Bund sich dann nicht bei mir meldet. Sprich meine Akte ist zur Seite gelegt und wird nicht angepackt, egal wodurch.



Das hats du dann ja wohl schriftlich. Sollte also kein Problem sein.

Wenn du es dir nicht hast schriftlich geben lassen, wirst du nicht um den Bund herumkommen.

Ansonsten holen die dich aus dem Ausland zurueck oder lassen dich direkt bei deiner Heimreise am Flughafen verhaften und uebergeben dich an die Feldjaeger.

LG


Auf, auf .....und davon....

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Registriert am: 06.09.2007


RE: Wehrdienst + Aupair + Einberufung = -HILFE-

#4 von häusi ( gelöscht ) , 06.02.2009 12:06

Also ich hatte genau das gleiche Problem letztes Jahr, war aber nicht in nem Arbeitsverhältniss, weshalb es bei mir dann eher die Light-Version war. Ich hab dann auch mein Flug umgebucht und bin 5 Tage vor dem Einzugsbefehl nach Deutschland zurückgekommen..

Ich an deiner Stelle würde zuerst versuchen telefonischen Kontakt zu suchen, da wenn du Glück hast durchaus auf verständliche Ohren treffen könntest.
Falls das nicht klappt würde ich verweigern und mir dann Gedanken machen was du stattdessen machst. Mal im bekannten Kreis nachfrage ob einer seine Beziehungen für eine Zivistellung spielen lassen kann die du erst nach Rückreise antreten kannst.
Aber wie gesagt ich würd erst mal anrufen und die Situation schildern.

häusi

   

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