Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#1 von Leila1980 , 15.03.2012 19:52

Hallo zusammen,

ich habe mit dem Arbeitsamt gesprochen und leider bin ich immer noch nicht schlauer für wann ich meinen Abflug buchen kann?! Ich kündige meinen Job für Ende Mai und würde gerne im Juni, so früh es geht, nach Kanada fliegen.

Nachdem ich gekündigt habe (in meinem Fall Ende April) muss ich innerhalb von 3 Tagen beim Amt erscheinen - das ist klar. Bekomme ich dann dort schon nen Termin mit "meinem" Berater und kann angeben, dass ich nach Kanada gehe? Geht das schnell mit den Terminen? Oder bekomm ich den ersten Termin erst wenn ich wirklich arbeitslos bin, also nach dem 1. Juni??

Ich würde den Flug natürlich gerne so schnell wie möglich buchen, die werden ja auch nicht günstiger... Aber ich hab keine Ahnung für welches Datum im Juni...

Vielen Dank!

Dani

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#2 von coyote_nb_ca , 16.03.2012 16:56

moin,

verrat doch mal ob du fuer immer nach canada willst oder nur vorruebergehent WT ? urlaub?

gruss
fred


Lebe seit 2007 in New Brunswick Canada HomePage Skype: coyote-espace

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#3 von Leila1980 , 16.03.2012 19:30

Hi Fred,

ich geh für 1 Jahr, Work & Travel...

Da die Flugpreise steigen und es mir keine Ruhe gelassen hat, habe ich heute mit dem Amt gesprochen und hatte eine sehr nette Dame dran (ganz ehrlich jetzt) und sie hat mir gesagt was zu machen ist...

Innerhalb von 3 Tagen zum Amt, dort alle Unterlagen mitnehmen, die würde ich sonst ein paar Wochen später beim Beratungsgespräch bekommen, aber das bekomm ich ja gar nicht mehr... Und ich muss einen Tag tatsächlich arbeitslos sein bevor ich mich abmelde, das hat irgendwas mit der 4-Jahresfrist zu tun.

Ich werd dann dieses Wochenende nach Flügen für Anfang Juni schauen

LG

Dani

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#4 von JanTanner , 24.03.2012 21:04

Ich kann dir sagen wie ich es gemacht habe:

Ich habe gekündigt und war zum 01.03. Arbeitslos. Habe mich auch zum 01.03. Arbeitslos gemeldet.
Mein Trip startete am 15.03.!!!

Ich war für die 2 auf dem Arbeitsmarkt, wobei die noch nicht mal alle Unterlagen hatten usw.
Wochen
und ich habe für diese 2 Wochen jetzt sogar Arbeitslosengeld erhalten.

Ich darf jetzt bis zu 4 Jahren von "Deutschland" fern bleiben und mit dem Tag der einreise bin ich wieder Arbeitslos gemeldet und auf dem Arbeitsmarkt!

Klasse unser System


2010-2013 Canada
2013-2014 New Zealand
2014-2015 Australia
2015- … Canada

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#5 von -Chrissy- , 24.03.2012 23:02

Hi Leila bzw. Dani,

ich kann mal sagen, wie es bei mir war. Ja, das Thema ist nicht das Schönste, aber es ist zu schaffen

Ich habe zum 31.8.11 selber gekündigt. Vorher habe ich beim AA angerufen und denen schon einmal alles erklärt. Mein Flug ging am 18.9. Für diese 18 Tage musste ich mich arbeitssuchend melden. Ist zwar unsinnig, aber anscheinend korrekt.

Du erhältst dann Unterlagen (bei mir per Post) zum ausfüllen. Wichtig: Wenn du selber gekündigt hast, musst dein Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Heißt, da werden deine letzten 12 Gehälter etc. aufgelistet. Dies benötigt das Amt, für die Berechnung deiner Ansprüche. Also das gehört mit in die kompletten Unterlagen.

Wenn du zum 30 Mai kündigst, muss dein letztes Gehalt da noch rein.

Du wirst einen Termin bekommen und dann musst du alles komplett abgeben. Es wird dir auch gesagt wieviel Arbeitslosengeld du dann erhältst, wenn du wieder zurück bist.

Ich habe keine Arbeitslosengeld für die 18 Tage erhalten, da ich selber gekündigt habe und die 3 monatige Sperrung vom 1.9 bis 31. 11 war.

Ich würde deinen flug so ab mitte Juni planen. Einfach zur Sicherheit.

Also so war es bei mir. Den schriftlichen Bescheid, habe ich dann per Post erhalten, aber da war ich schon weg.

LG, Chrissy


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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#6 von Leila1980 , 25.03.2012 18:42

Hi,

also, erst mal vielen Dank für die Antworten!

Ich finde es sehr verwunderlich das der eine ALG 1 bekommt und der nächste nicht??!! Mir hat mir - bisher - gesagt, dass ich dann für die Zeit vor dem Abflug nichts bekomme... Bei mir sind es 10 Tage, ich hab den Flug gebucht...

Die Dame vom Amt meinte ich soll dann, wenn ich mich nach meiner Kündigung bei denen melde (innerhalb von 3 Tagen) direkt sagen, dass ich weg bin und mir alle Unterlagen aushändigen lassen. Die würde ich sonst bei meinem Beratungstermin bekommen - den hab ich ja gar nicht mehr...

Die Arbeitsbescheinigung würde ich auch an dem Tag bekommen, ja... Also, unsere Lohnbuchhaltung macht die für Mai erst Mitte Mai fertig, dann kann ich das auch erst Mitte Mai beim Amt einreichen? Gut, aber das sollte ja passen bis zum 10.06... Und wie viel ich nach der Rückkehr bekomme ist mir erst mal wurscht und können meine Eltern mir ja sagen... Ich wohn dann ja erst mal wieder bei meinen Eltern, auch nach der Rückkehr...

Vielen Dank!!

Dani

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#7 von -Chrissy- , 26.03.2012 01:02

Hi,

es ist richtig, dass du für die 10 Tage kein ALG 1 bekommst. Deine Sperrung beginnt ja dann am 01.06 bis 31.08.

Bei mir war das mit der Buchhaltung auch so. Aber hat alles noch gut geklappt. Wenn du alle Unterlagen mitte mai schon hast, könntest du ja theoretisch auch persönlich zum Amt gehen und alles abgeben.

Ich zieh übrigens auch wieder zurück zu meinen Eltern, wenn ich wieder zurück bin

LG


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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#8 von Moosehead , 26.03.2012 18:44

Ich habe mal eine Frage, wie kommen denn diese "innerhalb von 3 Tagen" zu stande?

Zitat

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.

Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25636/Na...eldung-Nav.html

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#9 von Sepp685 , 29.03.2012 15:19

Hallo zusammen,

ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage.
Ich stehe derzeit in einem noch ungekündigten Arbeitsverhältnis und werde am 13.08. nach Australien fliegen.

Im Moment ist in der Klärung, ob ich beurlaubt werde oder kündigen muss.
Wie verhält es sich mit dem Arbeitsamt wenn ich zum 31.08.2012 kündige und meinen Resturlaub komplett in den August lege?

Sobald ich gekündigt habe muss ich mich unverzüglich, also innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Und normalerweise muss man sich spätestens am ersten tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Ich wäre aber noch gar nicht arbeitslos wenn ich fliege. Kann ich mich dann trotzdem schon arbeitslos melden um auch einen Anspruch auf ALG I zu haben wenn ich wieder komme?

Wer kann mir dazu was sagen?

Vielen Dank!

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#10 von Leila1980 , 29.03.2012 20:34

Zitat von Sepp685


Sobald ich gekündigt habe muss ich mich unverzüglich, also innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Und normalerweise muss man sich spätestens am ersten tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Ich wäre aber noch gar nicht arbeitslos wenn ich fliege. Kann ich mich dann trotzdem schon arbeitslos melden um auch einen Anspruch auf ALG I zu haben wenn ich wieder komme?

Wer kann mir dazu was sagen?

Vielen Dank!



Also, bei mir war die Situation ähnlich, ich hab auch Resturlaub und wäre gerne früher geflogen. Die nette Dame vom Amt hat mir gesagt das ich das nicht machen soll... Das hat was mit ner 4 Jahresfrist zu tun, damit man den Anspruch auf ALG I 4 Jahre lang hat... Daher muss man "so richtig arbeitslos" werden...

Qualifizierter kann ich es dir gerade nicht erklären, ruf doch mal die Hotline an?

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#11 von Juchu , 30.09.2012 01:00

Hilfe! (':cry:')

Ich habe mich, scheinbar in eine etwas prikäre Situation gebracht und wäre sooooo dankbar, wenn ihr meine elend lange Nachricht durchhaltet & dann sogar noch Antworten könntet (':wink:')- es brennt

Meine Situation:
Mir wurde zum 31.8 gekündigt. Ich habe eindeutig Anspruch auf AG1.
Ich habe mich 3 Monate vorher, als ich es erfuhr, arbeitssuchend gemeldet.
Damals hatte ich schon den Plan, 1 Jahr Work & Travel in Neuseeland zu machen.
Ich rief bei der Hotline des A-Amtes an, um mich zu erkundigen, ob ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer meiner Abwesenheit abmelden, und bei Rückkehr die Monate, die mir noch zustehen, erhalten würde.

Der Herr riet mir folgendes:
Ja, es ist möglich, aber ich müsste vor meiner Abreise den Antrag auf AG1 bewilligt UND mindestens einen Tag eine Zahlung dessen erhalten haben. Dann wäre es kein Problem, ich könne mich nach der ersten Zahlung einfach telefonisch abmelden.
Er riet mir davon ab, die Auslandspläne offen darzulegen, die Gefahr bestünde, dass mein Antrag abgelehnt werden würde und mein Anspruch NACH der Reise verjährt wäre - es sei denn ich hätte ein besonderes Vertrauensverhältnis zu meiner Sachbearbeiterin.
- Da ich die Frau nicht kannte hatte ich das nach dem ersten Treffen nicht und hielt mich an seinen Plan, sagte nie etwas von der Reise, buchte einen Flug, der einen Monat nach meinem letzten Arbeitstag liegt, da der Herr meinte, das wäre kein Problem das in einem Monat zu klären.

Der Flieger geht: kommenden Samstag

Heute ist der Stand mit dem Amt so:
Ich habe morgen erst ((':shock:') 4 Tage vor Abreise!!) meinen Termin, an dem ich meinen Antrag auf AG1 abgebe, das Amt sagt, die Zahlungen kommen erst Ende Oktober, das heißt: ich werde keine Zahlung vor meiner Abreise erhalten haben.

Kann ich mich dann trotzdem abmelden?
Muss ich so tun, als würde ich einen Monat später fliegen?

Ich höre nur noch Hiobs-Botschaften - dass die Beantragung manchmal 3 Monate dauert, ich die Reise doch als einen Jobtrip verkaufen solle (verheimlichen fiel mir schon so schwer, zum second-life vorspielen reicht es da nicht, denke ich), bei der Hotline jeder immer was anderes sagen würde..

Und ich habe nicht mal eine Woche um das zu klären, bezweifle, dass ich noch einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin bekomme -

Meine ich das nur, oder sitze ich in der Scheiße, kurz vor Beginn der Reise, die ich schon seit 10 Jahren machen will?

Jeder Rat/erfahrungswert ist mir lieb und teuer!

Danke erstmal für's durchlesen alleine schon

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#12 von Rene_1983 , 09.04.2013 16:27

Hey Leute,

wie habt Ihr das gehandhabt?

Habt ihr euch für euer WH oder YP Visum in Deutschland abgemeldet?
(rein rechtlich gesehen muss man das ja sogar wenn mann mehr als 180 Tage im Ausland ist)

Ist mit Sicherheit interessant für den ein oder anderen der noch in Deutschland ist und die nächsten Wochen Richtung Kanada aufbrechen will.


BRLIN-DE-14-YPR-0000X6
Participation Fees and Proof of Payment --> Pending
IEC Assessment --> Pending
Immigration Assessment -->
Final Decision -->
POE/LOI erhalten -->

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#13 von bastigoescanada , 09.04.2013 18:20

Ich habe mich abgemeldet, alleine schon deswegen weil ich keine GEZ zahlen wollte in der Zeit.
Das gleiche gilt für den Kabelanschluss und Internet.
Für ein Sonderkuendigungsrecht wollten die alle die Abmeldebestätigung sehen.

Ansonsten ist man eigentlich dazu verpflichtet, ob das aber im Endeffekt jemanden interessiert lasse ich mal dahingestellt.
Man sollte halt ueberlegen ob man das macht, wenn man seinen Perso während der Zeit im Ausland in Deutschland noch irgendwie braucht, weil dort dann "Kein Wohnsitz" eingetragen steht.


visit http://www.bybasti.com - Photography and stuff

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#14 von Seneti , 09.04.2013 19:36

Ich werde mich höchstwahrscheinlich nicht abmelden, da ich noch vom Bafögamt Post erwarte (Rückforderung meiner Schulden), die wahrscheinlich während meiner Zeit in Kanada eintreffen wird. Dafür brauche ich - so wurde mir zumindest bei meinem örtlichen Bafögamt gesagt - einen Wohnsitz in Deutschland. In meinem Fall wird das dann der Wohnsitz meiner Eltern (damit erledigt sich auch der ganze Stress mit GEZ, Strom, Miete, NK, u. ä.).


YP Application submitted: 2015-03-03
Notice of Receipt: 2015-03-03
CAL: 2015-03-10
CIC Application submitted: 2015-03-16
LoI: 2015-03-27

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#15 von lacrossa , 09.04.2013 20:14

Ich werde wahrscheinlich auch die Adresse meiner Eltern lassen und dort angemeldet bleiben. Alle Post etc die dort landet wird ja dann auch beantwortet. Das sollte eig kein großes Problem sein.


WHP-0036XX
Application Status--> 18.2.
Participation Fees and Proof of Payment --> 28.2.
IEC Assessment --> 11.3. + CIC submitted
POE IL --> 24.4.
Immigration Assessment --> 6.5.
Final Decision --> 6.5.

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#16 von ant! , 10.04.2013 05:05

Zitat von Seneti
Ich werde mich höchstwahrscheinlich nicht abmelden, da ich noch vom Bafögamt Post erwarte (Rückforderung meiner Schulden), die wahrscheinlich während meiner Zeit in Kanada eintreffen wird. Dafür brauche ich - so wurde mir zumindest bei meinem örtlichen Bafögamt gesagt - einen Wohnsitz in Deutschland. In meinem Fall wird das dann der Wohnsitz meiner Eltern (damit erledigt sich auch der ganze Stress mit GEZ, Strom, Miete, NK, u. ä.).



Das ist Unsinn, Du musst denen nur Deinen Wohnsitz angeben. Da ich die letzten 3 Jahre in Österreich war, hat mir das Bundesamt für (welches ist das denn? vergessen...) nach Österreich geschickt, fertig.

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#17 von Seneti , 10.04.2013 11:42

@ant!: Gut zu wissen. Dann erhalten die halt meine Adresse aus Kanada und ich kann mich ordentlich abmelden. (Soviel zu dem "Fachwissen" der Sachbearbeiterin auf dem Amt.)


YP Application submitted: 2015-03-03
Notice of Receipt: 2015-03-03
CAL: 2015-03-10
CIC Application submitted: 2015-03-16
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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#18 von ant! , 10.04.2013 18:55

Die Adressänderung kannst Du denen einfach online geben: https://www.bva.bund.de/DE/A...g/node.html

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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#19 von Seneti , 10.04.2013 21:26

@ant!: Weiß ich. Ich wusste nur nicht, dass die Adresse auch außerhalb Deutschlands liegen darf. Tja, man lernt halt jeden Tag dazu. Trotzdem danke für den Link.


YP Application submitted: 2015-03-03
Notice of Receipt: 2015-03-03
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RE: Arbeitsamt - mal wieder - wann kann ich meinen Abflug buchen

#20 von BenCan ( gelöscht ) , 11.04.2013 21:31

Ist zwar offtopic ich wollte aber keinen extra thread aufmachen. Hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 wenn ich nach einem Jahr nach Deutschland zurück komme und nicht gleich eine Arbeit habe. Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht oder sich informiert?

BenCan

   

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