Arbeitsamt

#1 von Sepp685 , 10.05.2012 20:30

Hallo zusammen,

ich fliege am 13.08. nach Australien und habe daher zum 31.07. mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Ich habe nun doch nochmal eine Frage, wobei der generelle Ablauf eigentlich klar ist.

Vorab kurz die Eckdaten

- Kündigung erfolgte am 02.05. 2012 zum 31.07.2012
- arbeitssuchend gemeldet am 02.05.2012 (online, über das Antragsformular)


Als nächstes wird wohl noch ein persönlicher Termin folgen wegen der "arbeitssuchend-Meldung" und am 01.08.2012 muss ich mich dann "arbeitslos" melden.

Mein Flug geht am 13.08.2012 (Mo). Das heißt ich müsste mich spätestens am 10.08. dann abmelden.


Nun habe ich heute einen ganzes Paket bekommen das zum einen meinen Leistungsantrag enthält und darüber hinaus noch das "Arbeitspaket für das Gespräch mit dem Jobvermittler". Dort muss ich auch den Grund für meine Kündigung angeben und darauf bezieht sich meine eigentliche Frage. Soll/darf/muss ich dort angeben, dass ich nach Australien gehe?
Oder sollte ich das lieber lassen und mich dann im August einfach abmelden?

Wie habt ihr das gemacht, wie sind eure Erfahrungen damit?


Vielen Dank

Sebastian

Sepp685  
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RE: Arbeitsamt

#2 von Iceman83 , 12.05.2012 22:37

Hallo Sebastian,

meine Erfahrung war folgende:

Bin zum Arbeitsamt, hab denen gesagt ich gehe für ein Jahr nach Kanada, weil
- ich eh keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da 3 Monate Sperrzeit nach eigener Kündigung

- ich zwischen Arbeitsende und Flug eine Woche hatte und ich mich nicht bewerben wollte, da es eh keinen Sinn macht

Letztendlich wollen sie eh wissen, warum du nicht in Deutschland bist, bzw nicht vermittelbar. Ich würde gleich mit offnen Karten spielen, sonst musst du wenn ich es richtig bei meinem Gespräch verstanden habe, dich jede Woche um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Bei mir war es kein Problem, ich muss mich bei Rückkehr wieder melden.

Lg Matthias

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RE: Arbeitsamt

#3 von Moosehead , 31.05.2012 19:43

Letztendlich sind die dann auch zufrieden, wenn du gleich mit offnen Karten spielst und sagst, dass du in zwei Wochen sowieso in Kanada bist. Müssen sich nicht groß mit der "Rumprügeln" und aus der Statistik bist du auch nicht.

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RE: Arbeitsamt

#4 von poiu , 16.04.2013 09:47

Ich grabe diesen Thread noch einmal aus, da ich gerade mit dem Arbeitsamt gesprochen habe und nun etwas verwirrt bin.
Die Dame sagte mir, dass meine Sperrfrist erst beginnt, wenn ich wieder in D bin und mich beim Arbeitsamt gemeldet habe.
Welche Erfahrung habt ihr denn so mit dem Arbeitsamt gemacht?

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RE: Arbeitsamt

#5 von bastigoescanada , 17.04.2013 07:35

Zitat von poiu
Ich grabe diesen Thread noch einmal aus, da ich gerade mit dem Arbeitsamt gesprochen habe und nun etwas verwirrt bin.
Die Dame sagte mir, dass meine Sperrfrist erst beginnt, wenn ich wieder in D bin und mich beim Arbeitsamt gemeldet habe.
Welche Erfahrung habt ihr denn so mit dem Arbeitsamt gemacht?



Das würde mich ganz konkret auch mal interessieren.
Irgendwie hoert man da auch von jedem was anderes...


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RE: Arbeitsamt

#6 von poiu , 17.04.2013 12:51

Mich hat jetzt eine Dame von der "Leistungsrechnung" angerufen und diese Dame hat mir folgende Infos gegeben.

Die Infos beziehen sich auf folgende Daten von mir:
Ich habe jetzt zum 31.8.13 gekündigt und werde am 2.09.13 fliegen.

Ich kann/soll mich jetzt telefonisch bei der Hotline vom Arbeitsamt melden und mich Arbeitssuchend melden.
Ab 1. Juni soll ich dann zum Arbeitsamt und mich vor Ort Arbeitslos melden. Ich wäre dann quasi nur für den 01.09.13 Arbeitslos und ab dann würde die 3 Monatsfrist laufen- eine Info, dass ich ab 02.09.13 für ein Jahr nicht im Lande bin soll ich dann auch gleich aufgeben.
Wenn ich dann wieder in D bin soll ich umgehend zum Arbeitsamt, damit ich "wieder" als Arbeitslos gemeldet bin und meine erste Zahlung vom Amt Ende September 2014 erhalte.
Die Dame sagte mir auch, dass wenn ich so verfahre ich einen längeren Anspruch aufs Arbeitslosengeld hätte, als wenn ich erst alles nach dem Auslandsjahr machen würde.

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