Hi! : )
Richtig verstanden.
Es kann aber sein, dass du zum Beispiel bei der Kindergeldkasse, deine dortigen Einkünfte angeben musst, wenn oft auch nur "in etwa".
Payslips aufheben ist nicht überflüssig, aber wenn du sie nicht mehr in Deutschland hast auch nicht schlimm.
take it easy
Jo
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Registriert am: | 28.10.2009 |
Hallo - genau. Mach Dir keine Gedanken, denn die Versteuerung selbst wird auf jeden Fall in Australien geregelt.
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Gilt das auch für Kanada? Da ich in D eine Wohnung vermietet habe fragt das FA bestimmt nach ob ich sonst noch Einkünfte hatte. Muss ich dann die evtl. Einkünfte die ich in Kanada verdient habe angeben oder nicht?
Wird eigentlich sowas wie freie Kost und Logis beim wwoofing auch steuerlich berechnet?
Gruß Eric
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Das ist leider so alles nicht richtig.
Speziell nicht, wenn ihr während eures Auslandaufenthaltes weiterhin in Deutschland gemeldet wart.
In dem Fall seit ihr meist in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig und müsst sämtliche Einkünfte in Deutschland versteuern (auch wenn ihr bereits im Ausland Steuern bezahlt habt).
Einziger Ausweg sind Doppelbesteuerungsabkommen, welche Deutschland zum Glück sowohl mit Australien und Neuseeland als auch Kanada geschlossen hat. Diese sollen eine erneute Besteuerung verhindern.
Ihr müsst bei o.a. Wohnsitzsituation aber dennoch diese Einkünfte und die im Ausland gezahlten Steuern auf der Anlage Ausland der deutschen Einkommenssteuererklärung angeben. Bei Kanada sollten die T4 Forms als Nachweis genügen, in Australien (und glaube auch NZ) ist das Steuerjahr, entgegen der Situation hier in DE, NICHT identisch mit dem Steuerjahr. Somit solltet ihr hier alle Payslips aufbewahren, da die Jahresabrechnungen (von Juli bis Juni) meist nicht mehr umrechenbar sind.
Die Einkünfte fließen je nach dem , was eure Einkommenssituation ist, in den Progressionsvorbehalt mit ein.
Näheres dazu bei den zuständigen Finanzämtern bzw. unter gidf.de
LG
Auf, auf .....und davon....
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Und wenn ich nciht in Deutschland gemeldet war?
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