Hey Leute, ich bin in einer blöden Situation.
Habe diesen Winter mit nem Kumpel eine ein bisschen dämlich Spray-Aktion gebracht. Wir wurden von der Polizei erwischt, jetzt habe ich ein gerichtsverfahren. Sowohl Jugendgerichtshilfe als auch Rechtsanwältin haben gesagt, dass es mit einer sehr hohen wahrscheinlichkeit nicht zu einer vorbestrafung (90 Tagessätze oder mehr) kommen wird.
Nun stehe ich vor folgendem Problem:
Im Online Formular für das Visum muss man angeben ob man
a) verhöhrt (ja)
b) angeklagt (ja)
c) verurteilt (noch nicht)
wurde.
Soll ich nun die wahrheit angeben und damit riskieren, dass sie nachforschungen anstellen und es dadurch probleme geben könnte oder ihnen einfach sagen, dass das alles nie passiert sei, da sie es ja sowieso (höchstwahrscheinlich) nicht mitbekommen?
Danke im vorraus
Beiträge: | 5 |
Registriert am: | 01.05.2011 |
du MUSST ehrlich sein! Du musst ja ein polizeilisches Führungszeugnis einreichen mit dem Visumsantrag und da steht es im zweilfelsfall dann ja sowieso drin... mit Lügen tust du dir da sicher keinen Gefallen...
Beiträge: | 19 |
Registriert am: | 11.02.2011 |
Das ist ja genau das ding solange ich nicht über die 90 tagessätze raus bin steht nichts im polizeilichen führungszeugnis (oder?). Insofern würden sie es eben nicht mitbekommen...
Beiträge: | 5 |
Registriert am: | 01.05.2011 |
Das problem ist dabei wohl: wenn du unehrlich bist, und die merken das, darfst du womöglich nie mehr einreisen, und es ist viel schlimmer als wenn du einfach die wahrheit schreibst.
An deiner stelle würde ich auf jeden fall den ausgang des gerichtsverfahrens abwarten und dann die wahrheit reinschreiben... wenns nicht im führungszeugnis drinsteht, machen die da wahrscheinlich auch kein drama draus. Du musst nur hoffen, dass dann noch genug visa da sind
Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen. (J.W. von Goethe)
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Jo danke für die Antworten, ich denk ich werd wohl besser ehrlich bleiben.
Das Visum sollte kein Probolem darstellen, weils nach Neuseeland geht.
Beiträge: | 5 |
Registriert am: | 01.05.2011 |
Ok also wie schon gesagt werd ich die Wahrheit angeben.
Jetz stellt sich nur die Frage: Soll ich das Visum jetzt schon beantragen oder lieber noch warten bis ich meine Verhandlung hatte?
Abflugtermin ist ca. 3,5 Monate nach dem Verfahren...
Fred
Beiträge: | 5 |
Registriert am: | 01.05.2011 |
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