Visumbeantragung

#1 von -Maxi- ( gelöscht ) , 24.08.2010 22:31

Hallo,

hab gestern das Work&Travel Visum beantragt und heute festgestellt dass ich bei der Frage "ob ich jemals vor Gericht angeklagt wurde" nein angegeben.Habs einfach vergessen!!!
Ich wurde aber vor 3 Jahren mal wegen eines Ladendiebstahls(im Wert von 5€,eine lapalie) die mein Freund begangen hat als Mittäter angeklagt aber freigesprochen. Mein Führungszeugnis müste aber leer sein!
Kann des Visum aufgrund dessen jetzt abgelehnt werden???

Maxi

-Maxi-

RE: Visumbeantragung

#2 von Jeanki , 01.09.2010 14:28

Wenn dein Führungszeugnis leer ist, heißt das doch auch, dass du nichts gemacht hast. Und wenn du freigesprochen wurdest, dann wird die Anklage ja eh aufgehoben und du bist wieder unschuldig. Die können dich jetzt nicht für irgendwas bestrafen für dass du damals freigesprochen wurdest.

Du konntest also reinen Gewissens das ankreuzen was du angekreuzt hast. Andernfalls hättest du nur mehr Schaden angerichtet.


Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen. (J.W. von Goethe)

Seit 14.5.11 in Vancouver <!-- s:D --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt=":D" title="Very Happy" /><!-- s:D -->

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