Arbeitsamt etc.

#1 von S.e.lina , 04.07.2010 19:05

Hallo zusammen,

gleich meine ersten Fragen.

Ab 05.09.2010 fliegen mein Freund und ich nach Australien. Work & Travel für 1 Jahr.

Mein unbefristetes Arbeitsverhältnis beende ich zum 31.08.2010.
Nun sind mein Arbeitgeber und ich uns noch nicht wirklich einig, eigentlich will er mich nach dem Jahr wieder einstellen, kann mir dies aber nicht 100% zusichern, man weiß ja nie was in einem Jahr passiert, verstehe ich auch. Ich arbeite in der Hotelbranche, da gehts mal hoch und mal runter. Für mich wurde ein Ersatz besorgt und für ein Jahr befristet eingestellt. Soweit Sogut.

1. Frage:
Im Falle, es läuft nun darauf hinaus, das ich selbst kündigen muss, habe ich, wenn ich nach dem Jahr wieder komme und nicht wieder angestellt werde, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, richtig?

2. Frage:
Ich melde mich vom 01.-04.09.2010 beim Arbeitsamt arbeitslos und dann ab 05.09.2010 melde ich mich ab, da ich ins Ausland gehe. Richtig?

Und nun die 3. Frage:
Was ist in der Zeit vom 01.-04.09.2010 mit meiner Krankenversicherung?
Ab 05.09.2010 habe ich eine Auslandskrankenversicherung und bis zum 31.08.2010 bin ich normal pflichtversichert. Was ist mit den 4 verbleibenden Tagen in Deutschland? Muss ich mich für diese Tage privat versichern?

Danke für eure Hilfe!

Selina

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RE: Arbeitsamt etc.

#2 von Peter , 04.07.2010 22:36

Zitat von S.e.lina
1. Frage:
Im Falle, es läuft nun darauf hinaus, das ich selbst kündigen muss, habe ich, wenn ich nach dem Jahr wieder komme und nicht wieder angestellt werde, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, richtig?

Doch hast du! Egal, ob du selbst kündigst oder du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag einigst, bekommst du ab 01.09. eine Sperrfrist von 90 Tagen. Diese läuft auch weiter, wenn du schon in Australien bist. Normal hat man einen Anspruch auf Geld von 360 Tagen. Wenn du also wieder kommst bekommst du 270 Tage lang Kohle (360-90=270 ) Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitgeber dich kündigt. Dann hast du vollen Anspruch.

Zitat
2. Frage:
Ich melde mich vom 01.-04.09.2010 beim Arbeitsamt arbeitslos und dann ab 05.09.2010 melde ich mich ab, da ich ins Ausland gehe. Richtig?

Richtig. Wenn du kündigst oder von deiner Kündigung erfährst bist du verpflichtet, dich innerhalb von 3 Tagen telefonisch beim Arbeitsamt zu melden. Ich habe denen dann direkt gesagt, dass ich ab Datum xy ins Ausland gehe. Am 01.09. musst du dich dann persönlich beim Arbeitsamt melden. Dann hast du aber noch nicht das Geld beantragt. Die geben dir dann einen Termin dafür. Da du aber relativ wenig Zeit hast (ich hatte 2 Wochen), solltest du den Termin vorher Telefonisch vereinbaren. Wichtig. Zu diesem Termin brauchst du bestimmte Unterlagen, wie Lohnsteuerkarte und Arbeitsbescheinigungen der letzten Arbeitsgeber. Nerv die Leute, dass du diese Unterlagen rechtzeitig hast, sonst wird es nämlich für dich nervig.

Zitat
Und nun die 3. Frage:
Was ist in der Zeit vom 01.-04.09.2010 mit meiner Krankenversicherung? Ab 05.09.2010 habe ich eine Auslandskrankenversicherung und bis zum 31.08.2010 bin ich normal pflichtversichert. Was ist mit den 4 verbleibenden Tagen in Deutschland? Muss ich mich für diese Tage privat versichern?

Dein Arbeitgeber meldet dich bei deiner Krankenkasse ab und normalerweise das Arbeistamt wieder an. Letzteres ist allerdings nicht notwendig, da es in Deutschland eine Nachversicherungszeit von 4 Wochen gibt und du dann schon weit weg bist

Hoffe ich konnte dir helfen. Habe das gerade vor 2-3 Monaten alles durchgemacht

Grüße von Vancouver Island
Peter

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RE: Arbeitsamt etc.

#3 von S.e.lina , 05.07.2010 09:57

Super super super. TAUSEND dank, hat sehr geholfen!



Liebe Grüße,
Selina

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RE: Arbeitsamt etc.

#4 von Cloe , 15.07.2010 15:47

Zitat von Peter
Doch hast du! Egal, ob du selbst kündigst oder du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag einigst, bekommst du ab 01.09. eine Sperrfrist von 90 Tagen. Diese läuft auch weiter, wenn du schon in Australien bist. Normal hat man einen Anspruch auf Geld von 360 Tagen. Wenn du also wieder kommst bekommst du 270 Tage lang Kohle (360-90=270 ) Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitgeber dich kündigt. Dann hast du vollen Anspruch.



Bist du dir da 100%ig sicher?
Mir wurde das anders erklärt bei der Agentur für Arbeit.
Du meldest dich ja ins Ausland ab, wenn du fliegst und in der Zeit bist du ja nicht arbeitslos, deswegen wird das auch nicht auf die Sperrzeit angerechnet. Sonst würde das Jahr auch von dem Anspruch auf Arbeitslosengeld abgezogen.

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RE: Arbeitsamt etc.

#5 von Peter , 16.07.2010 00:52

Sicher wäre ich mir bei dem Verein NIE, aber so wurde es mir gesagt und ich habe ähnliche Antworten im Internet gefunden. Sperrfrist und Anspruch auf Geld sind zwei paar Schuhe. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich den Anspruch in den nächsten 4 Jahren geltend machen und wenn die Sperrfrist einmal läuft wird sie anscheinend nicht mehr gestoppt. Das Ablaufdatum in 2014 hat die Dame mir auch bereits genannt und auch die Summe, die ich bekomme. Machen werde ich es natürlich, wenn ich weiderkomme und keinen Job haben sollte

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RE: Arbeitsamt etc.

#6 von leinadm , 16.07.2010 07:34

Ich habe schon mehrere Leute kennengelernt, denen jemand suuuuper kompetentes Amt gesagt hatte, die Sperrzeit würde während des Auslandsaufenthaltes nicht weiterlaufen. Die waren dann sehr überrascht, als sie wieder in die Heimat kamen und die Sperrzeit abgelaufen war.

Keine Sorge. Peter hat Recht...

LG


Auf, auf .....und davon....

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RE: Arbeitsamt etc.

#7 von S.e.lina , 22.08.2010 15:32

Ich habe noch eine Frage...

Termine beim Arbeitsamt sind soweit erledigt. Habe Sperrzeit bekommen usw. Bin auch abgemeldet ab dem Tag des Abfluges.

Nun werde ich während des Aufenthaltes in Australien wohnlich bei meinen Eltern gemeldet sein, da ich ja meine Wohnung gekündigt habe. Deshalb muss ich ja nochmal eine Veränderungsmitteilung wegschicken. Hebt es dann damit das "abgemeldet sein" auf?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine..

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RE: Arbeitsamt etc.

#8 von Peter , 24.08.2010 18:59

Zitat von S.e.lina
Ich habe noch eine Frage...

Termine beim Arbeitsamt sind soweit erledigt. Habe Sperrzeit bekommen usw. Bin auch abgemeldet ab dem Tag des Abfluges.

Nun werde ich während des Aufenthaltes in Australien wohnlich bei meinen Eltern gemeldet sein, da ich ja meine Wohnung gekündigt habe. Deshalb muss ich ja nochmal eine Veränderungsmitteilung wegschicken. Hebt es dann damit das "abgemeldet sein" auf?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine..



Ich weiß was du meinst, aber ich habe keine Ahnung. Am Besten bei denen nachfragen

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RE: Arbeitsamt etc.

#9 von Taxi , 31.10.2011 21:05

das Thema ist zwar schon etwas älter, aber das hier kommt meiner frage schon ganz ähnlich und ich wollte nichts neues aufmachen

aaalso... ich bin im moment in Kanada, seit knapp nem halben jahr, hab bis april 2011 bei einer firma in dtl gearbeitet, über ein jahr
bin anfang mai nach kanada und wollte eigentlich noch bis nächstes jahr im sommer bleiben, bissl rumreisen und so...
jetzt hab ich aber erfahren das ich in den letzten 24 monaten mind. 12 abgabepflichtig gewesen sein muss, sonst krig ich kein arbeitslosengeld
bis wann muss ich mich denn spätestens in deutschland arbeitslos melden um noch geld zu bekommen?
muss mir das dann genau überlegen ob ich doch länger bleib und aufs geld verzicht oder früher komm um das zur überbrückung zu haben..
und will dann genau wissen bis wann ich da sein muss, hab keine lust früher heimzukommen um dann doch kein geld zu bekommen

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RE: Arbeitsamt etc.

#10 von Moosehead , 02.11.2011 05:44

Heißt erstmal, dass du dich im April nicht arbeitslos gemeldet hast. Verstehe ich das richtig? Oder wie hast du das zwischen deiner Beschäftigung und der Abreise nach Kanada bewerkstelligt?

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RE: Arbeitsamt etc.

#11 von turtletu , 02.11.2011 09:37

Verstehe ich das richtig, dass du bereits seit April offiziell arbeitslos bist, dich aber noch nicht beim Amt gemeldet hast und du jetzt Arbeitslosengeld beantragen möchstest, dass du dann sab dem Zeitpunkt, wenn du nach hause kommst (Sommer 2012) gezahlt haben möchtest?

Das ist ein ganz schön verzwickter Fall, oder das ist einfach zu kompliziert geschrieben, dass ich das nicht verstehe Also ich an deiner Stelle würde mal eine unverbindliche Email an die Agentur für Arbeit schicken, das Problem verständlich erläutern und auf Antwort hoffen. Denn an sich sollte man sich, wenn man Arbeitslosengeld haben möchte, schon VOR Beendigung der Arbeitsverhältnis beim Amt gewesen sein. Außerdem musst du für die ganzen persönlichen Gespräche, Fortbildungen und Schulungen in Deutschland sein.

Es steht aber fest, dass du 12 Monate im letzten Arbeitsverhältnis gearbeitet haben musst, damit du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, ansonsten fällst du direkt auf Hartz IV. Das kann ich dir bestätigen! Hast du das denn?

Also schreib die Email und warte ab. Ich könnte mir aber vorstellen, dass du leider etwas spät dran bist (denn man bekommt das ALG doch eh nur für ein Jahr, danach fällt man dann auf Hartz IV, oder?? Und dir fehlt ja schon mindestens das erste halbe Jahr!!)

Ansonsten würde ich dir raten: Mach noch ein bisschen Work&Travel, du bist ja nicht verpflichtet dich Arbeitslos zu melden, verdiene so dein Geld für ein paar günstige Zimmer in Vancouver, Burnaby, Coquitlam oder sonst wo und genieße noch die schöne Zeit, so lange wie du kannst

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