Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#1 von JohnnyDanger , 08.02.2011 14:34

hallo zusammen,
ich schildere mal kurz meine situation: ich werde zum 15.04. einen aufhebungsvertrag mit meinem arbeitgeber schließen. ich habe mich dazu entschlossen, direkt im anschluss für mindestens 12 monate nach australien zu gehen, eher aber 24.
zuerst dachte ich, es wäre geschickt direkt am 16.04. zu fliegen, aber bei der agentur für arbeit sagte man mir, ich solle mir das lieber überlegen und lieber die drei monate sperrfrist absitzen, dann für mindestens einen tag leistungen beziehen und dann erst fliegen. ehrlich gesagt halte ich das für totalen quatsch und hier im forum las ich bereits, dass die sperrzeit auch läuft, wenn ich im ausland bin.
die frage die ich mir jetzt aber noch stelle: kann ich bereits einen tag nach beendigung des arbeitsverhälnisses das land verlassen? bleibt mein anspruch damit für vier jahre erhalten oder nur, wenn ich bereits für mindestens einen tag leistungen in anspruch genommen habe? oder reicht es, sich arbeitslos zu melden und keine leistungen in anspruch zu nehmen?
die gute dame beim amt hat mich echt verunsichert.

also: am 15.04. endet mein arbeitsverhältnis, ein flug ist noch nicht gebucht, am 16.02. habe ich einen weiteres gespräch beim amt. wie am besten vorgehen?

beste grüße,
JD

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RE: Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#2 von Peter , 08.02.2011 19:11

Moin JD,

da sich anscheinend in diesen Punkten selbst die Arbeitsagentur anscheinend nicht einig ist, kann ich dir nur schildern wie meine Situation war und was die nette Dame mir erzählt hat.

Ich habe letztes Jahr zum 31.05. meinen Job gekündigt und bin am 14.06. nach Kanada geflogen. Nach meiner Kündigung irgendwann im April habe ich mich bereits beir der Arbeitsagentur gemeldet. Soweit ich mich erinnere, ist man dazu auch nach Aussprache der Kündigung innerhalb von 3 Tagen verpflichtet. Denen habe ich meine Situation geschildert und habe einen dicken Stapel Papier bekommen. Mach das blos rechtzeitig. Denn von diesem Stapel Papier muss einiges ausgefüllt werden (auch von evtl. vorherigen Arbeitgebern) und am 1. Tag der Arbeitslosmeldung abgegeben werden, um überhaupt sich seinen Leistungsanspruch berechnen zu lassen.

Ich bin dann am 01.06. hin um mich arbeitslos zu melden und dachte man könnte das alles an einem Tag erledigen. Dem war natürlich nicht so. Ich habe mich lediglich dort gemeldet, hatte ein kurzes Gespräch, wo geklärt wurde, ob ich alle Unterlagen hatte (hatte ich leider nicht) und habe einen weiteren Termin bekommen. Wenn du alle Unterlagen vorher fertig hast und da anrufst, kannst du diesen zweiten Termin evtl. direkt abmachen.

An dem zweiten Termin hatte ich dann alles mitgebracht und mir wurde mein Leistungsanspruch berechnet. Die nette Dame hatte mir dann folgendes erzählt bzw. erklärt:


- die Sperrfrist läuft weiter, auch wenn ich mich am 14.06. abmelde. Wenn ich wieder komme habe ich sofort Anpruch auf Leistungen für 9 Monate (12 Monate minus 3 Monate Sperrfrist).

- Ich kann meinen Anspruch auf Leistungen in den nächsten 4 Jahren geltend machen, aber nur weil ich mich bereits arbeitssuchend gemeldet habe.

- sie hat mir dann noch erklärt, hätte ich das vorher nicht gemacht und ich würde länger als 12 Monate weg bleiben (was du ja evtl. vor hast) würde ich gar nichts bekommen. Wenn ich es richtig vertsanden habe, wird der Leistungsanspruch für die letzten 2 Jahre berechnet und in denen musst du mindestens 12 Monate in Deutschland gearbeitet haben


So, ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, sage dir aber trotzdem, dass meine Antworten ohne Gewähr sind. Bei diesem Verein weiß man nie was richtig ist Wenn ich irgendwann mal wieder in Deutschland bin, kann ich ja berichten wie es so gelaufen ist.

Gruß Peter

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RE: Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#3 von TravelerThomas , 18.06.2011 19:10

Ja, Peter hat das schon recht genau beschrieben:

Ich möchte nochmal hervorheben:
Man muss mindestens 1 Tag arbeitslos sein und für diesen Tag auch Arbeitslosengeld beantragt haben. Zwar wird es nicht ausgezahlt (wegen der Sperrzeit), aber der Anspruch ist damit festgestellt und kann fortan 4 Jahre geltend gemacht werden.

Das heißt ganz konkret an einem Beispiel:
- Kündigung oder Aufhebungsvertrag unterschrieben, z.B. am 30.04.2011, und SOFORT bei der Arbeitsagentur melden
- gearbeitet bis Beschäftigungsende, z.B. 31.05.2011
- mindestenst 1 Tag arbeitslos = ab 01.06.2011 (man bekommt aber kein Geld wegen der Sperrzeit)
- Ausreise kann danach erfolgen, also ab 02.06.2011
- Es tritt eine 3-monatige Sperrzeit ein, die vom 01.06.2011 an läuft. Kommt man also z.B. 1 Jahr später zurück und meldet sich arbeitslos, ist diese bereits erledigt und man erhält den Rest des Arbeitslosengeldes (12 Monate - 3 Monate Sperrzeit = 9 Monate Restanspruch).
- Es gibt eine 4-jährige Erlöschensfrist, in diesem Beispiel 01.06.2011 - 01.06.2015. Innerhalb dieser Zeit kann man sich erneut arbeitslos melden und den Rest seines Anspruchs beantragen .

Die Aussage, dass man in der Sperrzeit in der BRD bleiben und anschließend 1 Tag Arbeitslosengeld erhalten müsste ist falsch.

Und das ganze nochmal zum Nachlesen:
- Erfordernis der umgehenden Arbeitslosmeldung: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html
- komplizierter Paragraph zur Sperrzeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html (Der Absatz 2, Satz 1, bedeutet, dass die Sperrzeit in meinem Beispiel am 01.06.2011 beginnt und doe folgenden 12 Wochen dauert)
- 4-jährige Erlöschensfrist: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html

Gruß,
Traveler

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RE: Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#4 von parasight , 28.06.2011 23:43

Warum lässt du dich nicht kündigen? Dann hast du keine Sperrzeit. Unterschreibe noch einen Wisch, dass du keinen Anspruch auf eine Abfindung erhebst, und dein Arbeitgeber sollte einverstanden sein.

Dass du gekündigt wurdest, muss ja dein zukünftiger Arbeitgeber nicht wissen.

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RE: Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#5 von Sepp685 , 07.12.2011 15:54

Zitat von TravelerThomas
Ja, Peter hat das schon recht genau beschrieben:

Ich möchte nochmal hervorheben:
Man muss mindestens 1 Tag arbeitslos sein und für diesen Tag auch Arbeitslosengeld beantragt haben. Zwar wird es nicht ausgezahlt (wegen der Sperrzeit), aber der Anspruch ist damit festgestellt und kann fortan 4 Jahre geltend gemacht werden.

Das heißt ganz konkret an einem Beispiel:
- Kündigung oder Aufhebungsvertrag unterschrieben, z.B. am 30.04.2011, und SOFORT bei der Arbeitsagentur melden
- gearbeitet bis Beschäftigungsende, z.B. 31.05.2011
- mindestenst 1 Tag arbeitslos = ab 01.06.2011 (man bekommt aber kein Geld wegen der Sperrzeit)
- Ausreise kann danach erfolgen, also ab 02.06.2011
- Es tritt eine 3-monatige Sperrzeit ein, die vom 01.06.2011 an läuft. Kommt man also z.B. 1 Jahr später zurück und meldet sich arbeitslos, ist diese bereits erledigt und man erhält den Rest des Arbeitslosengeldes (12 Monate - 3 Monate Sperrzeit = 9 Monate Restanspruch).
- Es gibt eine 4-jährige Erlöschensfrist, in diesem Beispiel 01.06.2011 - 01.06.2015. Innerhalb dieser Zeit kann man sich erneut arbeitslos melden und den Rest seines Anspruchs beantragen .

Die Aussage, dass man in der Sperrzeit in der BRD bleiben und anschließend 1 Tag Arbeitslosengeld erhalten müsste ist falsch.

Und das ganze nochmal zum Nachlesen:
- Erfordernis der umgehenden Arbeitslosmeldung: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html
- komplizierter Paragraph zur Sperrzeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html (Der Absatz 2, Satz 1, bedeutet, dass die Sperrzeit in meinem Beispiel am 01.06.2011 beginnt und doe folgenden 12 Wochen dauert)
- 4-jährige Erlöschensfrist: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html

Gruß,
Traveler



Vielen Dank für die Zusammenstellung dieser Infos. Habe die gleichen Fragen und bin beim Suchen auf deine wirklich informative Antwort gestoßen. Eine Frage habe ich noch! Gibt es auch einen Paragraphen aus dem hervorgeht, dass die Sperrfrist auch weiter läuft wenn man sich bei der Arbeitsagentur abmeldet. Bin sehr misstrauisch was die Arbeitsagentur betrifft.
Habe vor im kommenden Jahr eine Auszeit in Australien zu nehmen von ca. 3 Monaten und möchte das gern so timen, dass ich nach meiner Auszeit theoretisch den Anspruch hätte (auch wenn ich versuchen werde noch vor meiner Abreise einen neuen Job zu haben).
Man möchte ja auf der sicheren Seite sein !

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RE: Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#6 von TravelerThomas , 08.12.2011 19:29

Die Antwort steht bereits in meiner vorherigen Ausführung:
Da heißt es ziemlich am Ende:

- komplizierter Paragraph zur Sperrzeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html (Der Absatz 2, Satz 1, bedeutet, dass die Sperrzeit in meinem Beispiel am 01.06.2011 beginnt und doe folgenden 12 Wochen dauert)

Die Agentur für Arbeit ist aber gar nicht mal so schlecht wie immer behauptet: Auf deren Website werden sogar die sogenannten Durchführungsanweisungen (DA) veröffentlicht. Darin ist die Auslegung der Gesetztestexte dann genauer beschrieben. Wo das steht? Na hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...da-alg-p144.pdf

Aber weil es einfacher ist, habe ich den entscheidenden Ausschnitt schon mal rausgesucht:

Die Sperrzeit läuft unabhängig von einem Leistungsanspruch
kalendermäßig ab. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach dem
Ereignis, das die Sperrzeit begründet. Ein Sperrzeitereignis tritt erst
ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Wird ein
Beschäftigungsverhältnis beendet, beginnt die Sperrzeit an dem Tag,
ab dem Beschäftigungslosigkeit vorliegt.



Mehr gibt es dann wohl nicht zu beantworten

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RE: Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#7 von Erich69 , 13.12.2011 14:54

Ich würde mich auch kündigen lassen. Wenn das klappt, ist alles wesentlich einfacher.

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RE: Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#8 von awo , 16.12.2011 06:23

Kann aber muss nicht einfacher sein. Erstens muss dein Arbeitgeber begründen können wieso weshalb warum desweiteren könnte das Amt darauf bestehend as du alles erdenklich mögliche unternimmst um deinen Arbeitsplatz zurück zubekommen. Habe das alles auch hinter mir und habe mich am Ende dafür entschieden einen Auflösungsvertrag zu machen. Weil es die einfachste möglichkeit ist, und was jucken einen die 3 Monate wenn man eh nicht in deutschland ist


29.08 FRA--> Calgary

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RE: Agentur für Arbeit - also wie jetzt?

#9 von Erich69 , 19.12.2011 14:59

Hi,

stimmt auch wieder. Eigentlich kann man auf die 3 Monate dann auch verzichten. Besser, als irgendetwas zu verbergen oder zu lügen.

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