anspruch auf arbeitslosengeld

#1 von Hawkster , 19.01.2010 21:19

schönen guten tag...
ich bin im moment arbeitslos und beziehe leistungen vom arbeitsamt...
wenn ich dem arbeitsamt sage dass ich in 4 wochen für ein jahr work and travel machen möchte...hab ich denn dann noch anspruch aUF arbbeitslosengeld


vielen dank für eine antwort

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RE: anspruch auf arbeitslosengeld

#2 von leinadm , 19.01.2010 21:29

Klaro. Die zahlen bis einschließlich dem Vortag deines Abfluges.

Und wenn du wiederkommst, hast du auch weiterhin Anspruch (das, was eben noch übrig ist).

Nach dem Gesetz gilt dein 12-monatiger Anspruch nämlich für 4 Jahre ab erster Bewilligung.

LG


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RE: anspruch auf arbeitslosengeld

#3 von Hawkster , 20.01.2010 10:54

ich dachte nur das die sich dann stur stellen und mir keine leistung mehr zahlen, da ich ja auch nicht mehr vermittelt werden kann...

was würde passieren wenn ich sage ich fliege ende märz nach australien in wirklichkeit allerdings schon ende februar...nur um noch einen monat arbeitslosengeld abzugreifen
(rein theoretisch)

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RE: anspruch auf arbeitslosengeld

#4 von leinadm , 20.01.2010 11:49

Das wäre erstklassiger Betrug, absolut strafbar und dazu noch eine Unverschämtheit.

Zum ersten Teil deines Beitrages:

Nein, sie dürfen nichts einbehalten und tun das auch nicht (hat bei mir damals auch funktioniert). Du bist "vermittelbar", so lange du in Deutschland weilst. Das gilt bis zum letzten Tag.

LG


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RE: anspruch auf arbeitslosengeld

#5 von Hawkster , 20.01.2010 12:59

danke dir für die schnelle antowrt...wie gesagt war nur theoretisch

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RE: anspruch auf arbeitslosengeld

#6 von TravelerThomas , 18.06.2011 19:14

...das sollte wirklich nur theoretisch sein. Die Arbeitsagentur zahlt ja auch deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das wäre Betrug in gleich vier "Kassen".

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