Arbeitsuchendmeldung

#1 von OutdoorRob , 27.04.2013 11:48

Zitat
Dagegen dient die Arbeitsuchendmeldung dazu, dass Ihre Agentur für Arbeit Sie frühzeitig dabei unterstützen kann, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Arbeitsuchendmeldung muss persönlich erfolgen und wird von jeder Agentur für Arbeit entgegengenommen. Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend zu melden. Die Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung besteht auch für Personen, die im Ausland beschäftigt sind. Wenn Sie erst später von der Beendigung erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei Kalendertagen nach Kenntnis persönlich als Arbeit suchend melden.


Hallo zusammen,
bin gerade dabei mich mit dem Kram fürs Arbeitsamt zu beschäftigen. Das ich mich arbeitslos melden muss, habe ich verstanden und ist auch kein Problem. Meine Fargestellung bezieht sich auf den obigen Absatz.
Kann mir dazu jemand was sagen? Hat jemand diese "Arbeitssuchendmeldung" gemacht? Wenn ja, mit welchen Folgen?

Kurz zum Hintergrund: Ich werde am 30.04.13 zum 31.07.13 kündigen und dann Ende dieses, Anfang nächstes Jahr nach Kanada aufbrechen. In der Zwischenzeit will ich aber nicht zu irgendwelchen Bewerbungsgesprächen rennen, da ich ja keine Arbeit suche. Aber genau das müsste ich ja, wenn ich diese "Arbeitssuchendmeldung" abgebe, oder versteh ich da was nich?
Die Suche nach diesem Stichwort ergab keine Ergebnisse, die anderen Themen zum Stichwort "Arbeitsamt" habe ich durch gearbeitet, aber nirgends taucht das mit der Arbeitssuche auf.

Danke und Gruß, Robert

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RE: Arbeitsuchendmeldung

#2 von leinadm , 27.04.2013 14:54

Du "musst" dich nur arbeitssuchend melden, wenn du auch Arbeitslosengeld beziehen möchtest. Beziehst du ALG, bist du wiederum verpflichtet, dich nachweislich aktiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. Ist ja wohl auch nur fair der Gesellschaft gegenüber...

Du kannst selbstverständlich auch einfach auf das ALG verzichten (und dich garnicht beim Amt melden) und z.B. deine Krankenversicherung selbst weiterzahlen (und ggf. Rentenbeiträge etc.). Würde ich aber nur bedingt empfehlen.

Der Unterschied zwischen Arbeitslos- und Arbeitssuchendmeldung ist, dass du dich beim Bekanntwerden einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit (im Idealfall 3 Monate vorher, wenn so früh absehbar) bereits als "auf der Suche nach einem neuen Job" meldest (->Arbeitssuchend), obwohl du noch im alten Job arbeitest.

Die Arbeitslosmeldung erfolgt dann, wenn du wirklich keinen Job mehr hast und das ALG beginnt "zu fließen" (vorausgesetzt es liegen keine Sperrzeiten wegen z.B. eigener Kündigung an).

Sinn der verpflichtenden Arbeitssuchendmeldung ist, dass dir bereits vor Ende deines aktuellen Arbeitsverhältnisses idealerweise neue Jobangebote unterbreitet werden können, so dass die Übergangsphase der Arbeitslosigkeit so gering wie möglich gehalten wird oder (Idealfall) verhindert wird.

Willst du also nicht "dauernd zu Bewerbungsgesprächen rennen" müssen, musst du eben auf alle Sozialleistungen verzichten. Denn ganz ehrlich, Leistung erhält eben nur, wer auch nach neuer Arbeit sucht.

Was hast du denn dann das knappe halbe Jahr vor, bevor du losfliegst? Flieg halt früher und alles wird einfacher...

Da gibts dann an anderer Stelle hier im Forum auch schon Tips, wie man seinen Anspruch reisetechnisch optimieren kann und das alles mit dem Amt entsprechend händelt.


Auf, auf .....und davon....

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RE: Arbeitsuchendmeldung

#3 von OutdoorRob , 27.04.2013 15:26

Das seh ich ein, geht mir auch keinesfalls darum auf Staatskosten rumzulungern (auch wenn der mich die letzten 3 1/2 Jahre auch nicht mit Abgaben verschont hat ^^). Ich will mir nur den Anspruch auf ALG I für den Zeitpunkt nach dem W&T sichern, falls dann nicht sofort nen Job in Aussicht ist.
Das "nicht dauernd zu Bewerbungsgesprächen rennen" war so gemeint, dass ich ja teilweise in der Übergangszeit bis zum W&T auch nicht in D verweile sondern unterwegs bin und es damit eigentlich keinen Sinn macht mich Arbeitssuchend zu melden. Nur beschreibt der zitiere Absatz ja eindeutig die Pflicht dazu...
Naja, ich bin kein Freund der Bürokratie und mein Verständnis dafür hält sich in Grenzen. Ich werd wohl noch einige Nerven lassen, meine Situation den Leuten auf dem Amt zu erklären ^^

Rüber fliegen will ich nicht eher, auch wenns wahrscheinlich einfacher wäre.
Generell sieht der Plan so aus, dass ich die verbleibende Sommerzeit und den Herbst in Europa reisen will, mich aber über den Winter (Dezember bis Februar) wohl wieder in D aufhalten werde und hier sicherlich um kleine Jobs bemühe.
Vllt. ist das auch alles klärbar mit dem Amt, hab nur keine guten Erfahrungen mit den Leuten (§ statt gesunder Menschenverstand)

Danke dir erstmal für die Erklärungen.

Aber dennoch weiterhin die Frage: Habt ihr anderen, die ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben, euch erstmal Arbeitssuchend gemeldet oder habt ihr nur beim Amt direkt euer Vorhaben erklärt?

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RE: Arbeitsuchendmeldung

#4 von leinadm , 27.04.2013 17:07

Zitat von OutdoorRob

Generell sieht der Plan so aus, dass ich die verbleibende Sommerzeit und den Herbst in Europa reisen will, mich aber über den Winter (Dezember bis Februar) wohl wieder in D aufhalten werde und hier sicherlich um kleine Jobs bemühe.



Na, das ist dann doch schon wieder was anderes. Dann melde dich mit deiner Kündigung arbeitssuchend und dann arbeitslos, wenn dein Job beendet ist.
Wenn du dich arbeitssuchend meldest, teilst du dem Amt direkt mit, dass du nur z.B. eine Woche nach Eintritt der Arbeitslosigkeit noch im Lande bist. Du startest dann für eine Woche den Bezug von ALG1 und meldest dich dann für die Zeit deiner Reisen ab (musst halt dann schauen, ob du die Rentenbeiträge selbst weiterzahlst oder nicht) und besorgst dir eine Reisekrankenversicherung - denn mit Abmeldung erlischt deine deutsche Krankenversicherung.

In dem Fall nehmen sie dich direkt aus der Vermittlung heraus, da deine Abreise bereits bekannt ist und lassen dich mit Jobinterviews grösstenteils in Ruhe.

Das Gute an der Methode ist, dass du drei Jahre ab erster ALG1-Auszahlung hast, um den Restanspruch geltend zu machen. Heisst: Wann immer du deutschen Boden betrittst sofort zum Amt und für die Dauer des Aufenthaltes in der BRD wieder zurückmelden. Der Bezug geht dann summenmässig da weiter, wo er vorher ausgesetzt wurde. Sperrfristen laufen übrigens auch weiter, wenn du abgemeldet und unterwegs bist. Auch wenn viele Amtsangestellte das manchmal gerne anders behaupten. Steht so im SGB...

Habe ich persönlich während meiner Jahre unterwegs genauso gehandhabt (früher waren es sogar vier Jahre Karenz).

Problematisch kann es nur werden, wenn du dann über den Winter wieder arbeiten willst. Da solltest du dann nochmal genau nachhaken, welche Auswirkung das auf deinen ALG-Anspruch haben kann. Ich vermute bei dir keine, da du beim geschilderten Ablauf weiterhin auf 12 Monate Beschäftigung in den letzten 24 Monaten kommst. Informier dich da aber speziell nochmal - habe mich damit nie direkt auseinandergesetzt.


Auf, auf .....und davon....

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