RE: gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

#21 von Frietz , 22.02.2013 11:36

Ich muss Basti da beipflichten. Ich sehe da kein wirklichen Unterschied zwischen Kündigung und Stilllegung.

Ich bin bei der IKK versichert. Diese meint nach Telefongespräch. Sie muss gekündigt werden. Da mein Studentenstatus mit Ablauf März endet, reicht es wenn ich denen eine kurze Kündigung samt meiner Exmatrikulation sende + die erste Seite meiner Auslandsversicherung.

Sofern man dann wieder nach einer gewissen Zeit nach D zurückkommt.
Ist deine letzte gesetzliche KV verpflichtet dich wieder aufzunehmen.
Dazu muss ich denen dann nur mein Flugticket (Beleg für Wiedereinreise etc.) schicken und schon bin ich wieder versichert.


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RE: gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

#22 von cascada4life , 22.02.2013 12:23

Hallo zusammen,
wieviel kostet denn die Krankenversicherung bei STA Travel, wenn ich fragen darf? Habe heute beim ADAC gefragt, die verlangen 189 € für 6 Monate ohne ADAC Mitgliedschaft.
Bietet die STA auch eine Privathaftpflicht an, da der ADAC sowas nicht anbietet bzw. schließt ihr überhaupt eine ab?
Vielen Dank für die Hilfe schon mal

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RE: gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

#23 von bastigoescanada , 23.02.2013 01:09

Zitat
Sofern man dann wieder nach einer gewissen Zeit nach D zurückkommt.
Ist deine letzte gesetzliche KV verpflichtet dich wieder aufzunehmen.



Und genau das ist der Punkt. Das Problem ist halt, dass du bei einem Anruf gesagt bekommst, was du machen sollst, beim 2. Anruf erzaehle die dann wieder was ganz anderes...

Wie auch immer: Wenn man kuendigt macht man, soweit ich weiss, nichts falsch. Grund: siehe oben.


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RE: gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

#24 von Frietz , 23.02.2013 12:14

@Basti:
Für mich ist die Sache doch relativ eindeutig.
Es ist eigentlich relativ egal was Sachbearbeiter A oder Sachbearbeiter B aus Krankenkasse X oder Krankenkasse Y sagt, denn...

Zitat
Wer vor seinem Auslandsaufenthalt in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kehrt auch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse steht ihm dabei frei.



Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung)

oder

Zitat
Sofern diese Auslandsrückkehrer vor ihrer Ausreise zum Beispiel als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied waren, werden sie schon ab 1.4.2007 Mitglied in ihrer früheren gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin.



Quelle: http://www.online-praxis.com/versicherun...?mid=1154&link=


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RE: gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

#25 von Hippi , 26.02.2013 02:38

man sollte sich von seiner KV in De eine schriftliche Bestätigung geben lassen dass sie einen wieder aufnehmen. ich meine es hat geheissen dass die KV einen bis 5 Jahre danach wieder nehmen müssen. aber lasst es euch schriftl. geben. ich hab so einen Schrieb von einer AOK

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RE: gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

#26 von bastigoescanada , 26.02.2013 04:03

Ob nun schriftlich oder nicht: Sie MÜSSEN (!!!) dich wieder aufnehmen.
Und da wir alle noch keine 70 Jahre alt sind, gibt es auch GAR KEINEN Grund warum die sich da quer stellen sollten..


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