Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#1 von Micca , 18.01.2010 13:40

Hey!

Habe mir bei

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...inweise.html#t6

die Zollbestimmungen durchgelesen, blicke aber nich ganz durch!?

"Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 Can. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden."


Bedeutet das, dass ich soviele Artikel, außer Kleidung (sofern sie bis 60 CAD pro Artikel gekostet haben) als Geschenk verpackt (oder als Geschenk angegeben) mitbringen kann, soviel ich will und ohne Zollgebühren in Kanada und Deutschland? Oder sind Kleidungsstücke auch erlaubt, sofern als Geschenk?

LG und Danke im voraus!

Micha

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#2 von Micca , 18.01.2010 13:45

Oh, vergesst es. Sind ja Einfuhren nach Kanada...nicht nach Deutschland

Ich schau dann mal bei Einfuhren Deutschland

Aber wer Erfahrungen mit dem Zoll hat und mit Einfuhren aus Kanada nach Deutschland, könnte mir ja seinen Bericht schreiben oder mir sein Know-How mitteilen!

Dankeschön

LG Micha

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#3 von leinadm , 18.01.2010 15:50

Hi.

Du darfst insgesamt an Geschenken nicht mehr als €60 dabeihaben. Dabei ist egal, ob sie als solche verpackt sind oder nicht. Du musst auf Nachfrage eben nur wie aus der Pistole geschossen sagen können, dass du das jemandem schenken willst und wem. Es muss halt glaubhaft sein (wenn du überhaupt kontrolliert wirst). Ich hatte beim letzten Mal nen ganz schönen Berg an Gepäck dabei, da ich fest für über ein Jahr in Halifax gelebt und gearbeitet habe. Da wurde der Zoll schon etwas mißtrauisch und hat mich etwas gelöchert (ala "Ganz schön viel Gepäck. Haben sie etwas zu verzollen?...Sind sie sicher?...Und wenn ich jetzt nachschaue, finde ich nix?....Ganz sicher?"). War schon ein wenig nervig, aber immer lieb lächeln und die Sache passt.

Vorausgesetzt du hast wirklich nicht zu viel dabei.

Genauere Infos zu den Einfuhrgrenzen in die EU:

Hier

LG


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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#4 von Micca , 18.01.2010 16:27

Ja, also bis 430 € ist ja frei. Dann müsst ich ja nichts verzollen und es geht durch den "nichts zu verzollen Bereich", oder muss ich in "zu verzollen Bereich" und den alle Rechnungen vorlegen um zu beweisen, dass ich im Freiwert bin?Denke nicht, dass ich unbedingt darüber komme...T-Shirts etc. kauf ich mir in Kanada und trage sie...dann sehen sie schon gebraucht aus. Nach Kanada nehm ich nur alte Sachen mit, die ich dann "verbrennen" kann, damits mit dem Gepäckgewicht nicht zu misstrauen kommt
Oder muss ich noch was beachten?

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#5 von leinadm , 18.01.2010 20:24

Nö, das passt dann schon.

Aber wie ich schon geschrieben hatte, kann es auch sein, dass sie dich im "nichts zu verzollen" Gang abgreifen.

LG


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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#6 von Micca , 18.01.2010 22:41

Ja, aber wenn ich unter 430 € bin, hab ich doch nichts zu verzollen, oder muss ich trotzdem alles angeben?

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#7 von leinadm , 19.01.2010 00:52

Nein, musst du nicht.


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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#8 von Micca , 19.01.2010 13:40

alles klar. danke.

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#9 von Paper Airplane , 01.08.2011 21:18

Mich überfordert diese ganze Zoll-Geschichte ja leicht, hab damit auch noch keine Erfahrung gemacht. Wie muss ich mir das denn vorstellen? Ich meine, muss ich wirklich für alles, was ich drüben kaufe, den Kassenzettel aufheben? Und wie ist das mit Sachen, die ich aus Deutschland mitbringe? Ich meine, woher wissen die denn bei der Rückreise, dass ich die aus Deutschland habe und nicht in Kanada gekauft hab?
Ich hab einfach keine Vorstellung, wie "streng" das da zugeht.

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#10 von tini-bambini , 04.08.2011 12:36

also kann ich sachen für 430 euro kaufen und davon den kassenzettel wegschmeißen? und dann noch 60 euro "Geschenk" auch ohne kassenzettel ja?

wäre supi, wenn das nochmal einer bestätigen kann

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#11 von awo , 04.08.2011 16:47

Hi

du solltest immer die Kassenzetel aufheben weil sonst fängt der Zoll an zu schätzen udn die schätzen immer nen bisserl mehr wie der normale preis ist.

Desweiteren ist es zb bei Elektronischen Artickeln so das wenn du die im Ausland gekauft hast und das mehr wie 6 Monate zurück ist du diese nicht mehr anmelden musst.

gruß

Alex


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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#12 von SaInCa , 12.08.2011 23:51

also ich meine, dass wenn man länger als 6 monate im ausland gelebt hat und dann wieder nach dtl reist, diese sachen nicht mehr als 'neu' gelten und demnach nicht verzollt werden müssen. zumindest bei kleidung etc.
technik sachen weiß ich nicht, da würd ich mal den zettel aufbewahren.
wenn man jetzt natürlich mit 3 koffern voller klamotten wieder einreist, werden die bestimmt stutzig, haha xD aber generell denke ich eher weniger, dass die da dann rummucken. ausser man vergisst das preisschild abzumachen, aber dann muss ich sagen, zahlt man wohl ne strafe

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#13 von Downhiller , 17.08.2011 22:40

Ein Interessantes Thema, ich hab das vorher in Gedanken auf mich bezogen, und bin, auch mit Hilfe von Google, an folgendem Scenario gescheitert:

Ich fliege für 12 Monate nach Kanada, nach 2 Monaten kaufe ich dort ein gebrauchtes Fahrrad, 3 Jahre alt, Neuwert 5000CAD, ich bezahle dafür meinetwegen noch 2000Cad.

Dann benutze ich das Fahrrad 10 Monate lang in Canada, und will dann mit ihm nach Deutschland einreißen.

Muss ich das verzollen, oder gilt es als gebrauchte, da ich es ja 10 Monate lang verwendet habe?

Ich bin dankbar für jede Hilfe!

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#14 von awo , 17.08.2011 23:25

hmm ich würde sagen ist gebraucht und kostet deshalb nichts. denen geht es meistens nur um neugeräte/neu sachen. Aber einfach mal beim Zollamt anrufen die für euch zuständig sind die geben gerne und auch die richtige Auskunft.

Gruß

Alex


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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#15 von Downhiller , 17.08.2011 23:37

Danke, dann werde ich da mal anrufen

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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#16 von weltenbummler , 13.01.2012 23:19

Das Thema liegt ein bisschen zurueck, aber ich hab auch noch ne Frage dazu... Ich hab mir hier neue Ski und Schuhe gekauft, bis zu meiner Ausreise sind es aber noch ueber 2 Monate und ich werde die Dinger noch ordentlich benutzen - sind die dann gebraucht? Ist es generell so, dass man gebrauchte Dinge nicht zu versteuern braucht? Ich hab n Haufen neue Klamotten, fast alles, mit dem ich rueber gekommen bin, habe ich ersetzt irgendwann, weil ich auf Farms gearbeitet hab und da halt die Sachen kaputt gehen. Getragen habe ich die neuen Klamotten natuerlich schon, aber sind die dann gebraucht, wenn du juenger, als n halbes Jahr sind? Dann faellt mir gerade noch so ein Problemfall ein: Mir wurde ein Zelt geschenkt... Klar ist das gebraucht, aber Kassenzettel oder so hab ich davon keinen. Hat jemand ne Idee zu einem oder allen meiner Punkte? Ich werde hier nix neu kaufen, nur um es mit nach Schland zu nehmen, dazu reichen meine Mittel dann doch nicht. Was ich kaufe, benutze ich auch.


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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#17 von awo , 13.01.2012 23:58

Hi

das tehma ahben wir mal bei facebook komplett durchgekaut.

Es ist so das fuer dich die gleichen einreisebestimmungen gilten wie fuer jemand der im Urlaub in Canada war.

Ich persoenlich denke das sie bei klamotten nicht so genau schauen wenn es keine hochpreisigen sind. Doch da du mit Ski etc zurueck kommst sollteste dir das ueberlegen vieleicht freiwillig durch den roten bereich zu gehen. Es ist hierbei auch egal ob die gebraucht aussehen da sie Komplett neuwaren als du diese gekauft hast.

Axo die freimenge sind 420euro.

Desweiteren sollten sie dich Kontrolieren musst du nachweisen wieviel du dafuer bezahlt hast. Kannst du das nicht fangen sie an zu schaetzen und das kann teuer werden.

Gruss

Alex


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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#18 von weltenbummler , 14.01.2012 00:07

Doof... Wie sieht es mit geschenkten Dingen wie dem Zelt aus? Oder auf kijiji gebraucht gekauften Sachen? Da hab ich keinen Kassenzettel fuer. Sollte ich irgendjemanden in Kanada bitten, mir einen zu schreiben, oder wie laeuft das? Meine Ski waren uebrigens unter 420 Euro, Ski und Schuhe zusammen waren aber teurer. Gilt die Freimenge pro Ding oder pro Person?
Facebook - Wir?! *confused*


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RE: Zollbestimmungen bei Wiedereinreise

#19 von awo , 14.01.2012 00:09

hehe ne ich andere W&T"ler

nein das gilt fuer alles pro person.

Ja das mit geschenken sachen etc ist so ne sache kein plan wie das genau laeuft.


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