IMM1295

#1 von Stutzi , 04.09.2013 21:24

Hey Leute,

ich möchte Ende des Jahres das Work&Travel Visum 2014 beantragen.
Frage "an die alten Hasen" zum IMM 1295 und Punkt 8 "Previous countries of residence". Ich war 2011 für knapp sieben Monaten zum Work and Travel in Australien.
Soll ich das hier eintragen oder kommt hier nur rein, wenn man länger als sechs Monate im Ausland eine feste Meldeadresse hatte?

Danke und Grüße
Stutzi

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RE: IMM1295

#2 von leinadm , 04.09.2013 21:36

Es kommt "da" rein.

Die "feste Meldeadresse" ist ein fast ausschliesslich deutsches Konzept und existiert in Ländern wie z.B. Kanada und Australien nicht oder nur abgeschwächt.

Jedes Land in dem du dich über 6 Monate aufgehalten hast, gehört in die Liste.

LG


Auf, auf .....und davon....

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RE: IMM1295

#3 von flodapro , 04.09.2013 21:40

darf ich bitte deinen thread hier benutzen

ich würd jetzt auch anfangen mein w&t für 2014 vorzubereiten...
da hier : https://iec-eic.international.gc...s?regionCode=GB noch nichts steht weiß ich eigentlich gar nich was ich bis dahin alles machen kann. polizeiliches FZ wurde beantragt..reisepass kontrolliert...fang sogar schon an bewerbungen zu schreiben aber ich hab einfach SOOO angst dass ich irgendwas vergess und mir meinen traum dann nich erfüllen kann

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RE: IMM1295

#4 von bastigoescanada , 04.09.2013 23:08

Zitat
ch würd jetzt auch anfangen mein w&t für 2014 vorzubereiten...
da hier : https://iec-eic.international.gc.ca/iecR...s?regionCode=GB noch nichts steht weiß ich eigentlich gar nich was ich bis dahin alles machen kann. polizeiliches FZ wurde beantragt..reisepass kontrolliert...fang sogar schon an bewerbungen zu schreiben aber ich hab einfach SOOO angst dass ich irgendwas vergess und mir meinen traum dann nich erfüllen kann



dann brauchst du jetzt nur noch warten bis es los geht .

btw: So lange wie du das Visum noch nicht hast, brauchst du dich auch noch nicht bewerben. Solange du in Deutschland bist und kein Visum hast stehen die reellen Chancen einen Job zu bekommen bei ca. einem Prozent.


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RE: IMM1295

#5 von Stutzi , 05.09.2013 09:21

Zitat von leinadm
Es kommt "da" rein.

Die "feste Meldeadresse" ist ein fast ausschliesslich deutsches Konzept und existiert in Ländern wie z.B. Kanada und Australien nicht oder nur abgeschwächt.

Jedes Land in dem du dich über 6 Monate aufgehalten hast, gehört in die Liste.

LG



All right, danke für die Info

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RE: IMM1295

#6 von Maxim Pouska , 05.09.2013 09:35

hallo
nicht vergessen - du brauchst von Australien ein polizeilisches Führungszeugnis.
wie man das bekommt steht auf der site von CIC


Bonne chance
Maxim



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http://diesunddasvon-maxim-pouska.blogspot.de/

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#7 von Miss Mojo , 05.09.2013 10:06

Ich bin was das angeht echt froh, dass meine bisherigen Auslandsaufenthalte immer knapp unter 6 Monaten waren - uff. Das wäre sonst jetzt ne Rennerei.

Ich hab gerade auch noch mal geschaut, stand da nicht vor ein paar Wochen noch was mit einer Übersetzung des Führungszeugnisses? Jetzt steht das da nicht mehr, also nur Führungszeugnis, Passkopie und Zahlungsnachweis. Das ist ja easy peasy

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RE: IMM1295

#8 von bastigoescanada , 05.09.2013 10:11

Zitat
nicht vergessen - du brauchst von Australien ein polizeilisches Führungszeugnis.
wie man das bekommt steht auf der site von CIC



Maxim, ich will jetzt hier nicht wieder die leidliche Grundsatzdisskusion lostreten, du weißt ja, wie ich zu solchen Aussagen stehe.
Aber WENN du sowas schon postest, dann schreib doch wenigstens bitte den konkreten Link dazu, wo klipp und klar steht, dass man ab diesem Jahr für das W&T ein Führungszeugnis braucht, aus allen Ländern wo man länger als X Tage war.
Und der Link wo man sieht wie das geht wäre ja auch nicht schlecht, du weißt ja sicherlich wo da steht, vereinfacht das suchen etwas. Die Seiten von CIC sind ja manchmal etwas undurchsichtig.


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RE: IMM1295

#9 von leinadm , 05.09.2013 10:29

@Basti:

Wann brauchte man das denn bisher nicht? Also ich durfte das 2007 schon organisieren...

Ganz davon ab: Auf cic.gc.ca gehen, "police clearance" in die Suche hacken, Land auswählen und schwups:

http://www.cic.gc.ca/english/information...c/australia.asp

Gleiches gilt hierfür:

"Who needs a police certificate?

In general, you and all the people in your family who are 18 or older need to get a police certificate. You must get one from each country or territory where you have lived for six or more months in a row since the age of 18.

The certificate must be issued no more than three months before you apply.

If your certificate is in a language other than English or French, send it when you apply, along with the original copy of a translation done by a certifed translator." (Quelle: cic.gc.ca)

Wer nen Jahr alleine ins Ausland will, dem ist das ja wohl zumutbar oder nicht Basti?!

LG


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RE: IMM1295

#10 von bastigoescanada , 05.09.2013 15:47

Zitat
Wann brauchte man das denn bisher nicht? Also ich durfte das 2007 schon organisieren...


Ich will mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber soweit ich weiß, musste man nur ein PFL von Deutschland haben.
Lasse mich da aber auch gerne eines besseren belehren

Zitat
Wer nen Jahr alleine ins Ausland will, dem ist das ja wohl zumutbar oder nicht Basti?!


Ganz ehrlich? Wenn ich manche Kommentare hier lesen, dann nein .


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#11 von Stutzi , 05.09.2013 15:50

Zitat von leinadm
@Basti:

Wann brauchte man das denn bisher nicht? Also ich durfte das 2007 schon organisieren...

Ganz davon ab: Auf cic.gc.ca gehen, "police clearance" in die Suche hacken, Land auswählen und schwups:

http://www.cic.gc.ca/english/information...c/australia.asp

Gleiches gilt hierfür:

"Who needs a police certificate?

In general, you and all the people in your family who are 18 or older need to get a police certificate. You must get one from each country or territory where you have lived for six or more months in a row since the age of 18.

The certificate must be issued no more than three months before you apply.

If your certificate is in a language other than English or French, send it when you apply, along with the original copy of a translation done by a certifed translator." (Quelle: cic.gc.ca)

Wer nen Jahr alleine ins Ausland will, dem ist das ja wohl zumutbar oder nicht Basti?!

LG



Ich hatte im Guide gelesen, dass man das ausländische Führungszeugnis wohl nicht mehr benötigt.

f15t4108-guide-fuer-den-bewerbungsprozess-2013.html

" Einige, die in den letzten 10 Jahren in verschiedenen Ländern gelebt hatten, wurden aufgefordert, aus jedem Land wo sie länger als 6 Monate waren, ein aktuelles Führungszeugnis einzureichen. Stellt Euch in diesem Fall darauf ein und beantragt es lieber schon mal.
Allerdings mehren sich auch hier die Meldungen derer, die trotz mehrjährigem Auslandsaufenthalt nichts nachreichen mussten..."

Was ist denn, wenn ich meinen CV einfach leicht abändere? In Wirklichkeit sieht es folgendermassen aus: 04.2011 - 11.2011 --> Australien und 11.2011 - 12.2011 --> Neuseeland.
Um dieses "6 Monats-Ding" zu umgehen, könnte ich ja auch schreiben: 04.2011 - 08.2011 --> Australien und 08.2011 - 12.2011 --> Neuseeland.

Was meint ihr? Entspricht nicht ganz der Wahrheit, aber würde mir das Problem des australischen Führungszeugnis nehmen...

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RE: IMM1295

#12 von bastigoescanada , 05.09.2013 15:58

Zitat
Was meint ihr? Entspricht nicht ganz der Wahrheit, aber würde mir das Problem des australischen Führungszeugnis nehmen...


Also entweder holst du dir direkt ein Führungszeugnis, oder du hoffst, dass du es nicht nachreichen musst.
Wenn jemand dahinter kommt, dass du da nicht wahrheitsgemäß geantwortet hast, dann KANN es sein, dass der Antrag abgelehnt wird.
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, lasse ich jetzt mal im Raum stehen, aber dann lieber mit offenen Karten spielen.


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RE: IMM1295

#13 von Stutzi , 05.09.2013 16:12

Zitat von bastigoescanada

Zitat
Was meint ihr? Entspricht nicht ganz der Wahrheit, aber würde mir das Problem des australischen Führungszeugnis nehmen...


Also entweder holst du dir direkt ein Führungszeugnis, oder du hoffst, dass du es nicht nachreichen musst.
Wenn jemand dahinter kommt, dass du da nicht wahrheitsgemäß geantwortet hast, dann KANN es sein, dass der Antrag abgelehnt wird.
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, lasse ich jetzt mal im Raum stehen, aber dann lieber mit offenen Karten spielen.




Ich bin ja auch für die Wahrheit
Vorallem fällt es sofort auf, wenn ich dem Guide folge und alle Seiten meines Reisepasses, die einen Stempel oder Visaeintrag haben, einscanne und hochlade.
Wobei ich mich echt frage, ob es wirklich notwendig ist, ALLE Seiten (mit Stempel, Visa) einzuscannen...

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RE: IMM1295

#14 von Maxim Pouska , 06.09.2013 10:30

hallo

nochmal zum Führungszeugnis und mehr als 6 Monate in einem anderen land als Deutschland gelebt.
es gilt nur das, was von cic geschrieben ist - das steht in den guides zu den anträgen und auf deren Webseiten - wie von leinadm bereits gepostet.

tricks zu versuchen, ist keine gute Idee.

wie bereits mal erwähnt - es ist später alles im IT-System von CIC gespeichert.
Perfekte Methode, um eine RASTERFANDUNG nach Unstimmigkeiten in sekunden zu machen.

vorallem für leute, die auch nur im entferntesten daran denken mal nach kanada einzuwandern, sind tricks nicht zu empfehlen.

eure Daten stehen für die nächsten JAHRHUNDERTE im it-system (wie bereits die Daten der Einwanderer seit 1700 auf papier in den archiven)

PS - eine frage aus der Vergangenheit war zu den Fingerabdrücken.
die kann man bei dem ERKENNUNGSDIENST der zuständigen Polizeibehörde machen lassen - die kennen das. - die haben auch ein entsprechendes Formular dafür.

für das kanadische PF sind die z.b. notwendig.

wer auf dem Dorf wohnt, muss möglicherweise in die nächst größere Stadt fahren.

Erkennungsdienstliche Behandlung – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Erkennungsdienstliche_Behandlung‎
Die Abnahme von Fingerabdrücken ist ein Teil der erkennungsdienstlichen ...


PS 2 - es ist nicht meine aufgabe hier alles vorzukauen - das heißt links zu geben - selber recherchieren macht klüger - nicht wahr basti.


Bonne chance
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RE: IMM1295

#15 von Miss Mojo , 06.09.2013 12:12

ich muss jetzt erstmal in meinem pass schauen, aber ich gehe davon aus, dass es immer weniger als 6 Monate waren. Zu belegen auch durch eine dauerhafte Meldeadresse in Deutschland.

Das mit der Übersetzung verwirrt mich ein bisschen. Es steht da ja "Keine Einträge". Ich bin selber Übersetzer, aber nicht vereidigt. Ich dürfte es also nicht selber übersetzen. Den letzten den ich kenne der mit WHV nach Kanada ist hat es nicht übersetzen lassen, das war vor 2 Jahren.

Frage also: Ist das Pflicht? Ich habe nämlcih eine vereidigte Übersetzerin an der Hand die mir schon mal angeboten hat, dass ich es selber übersetze und sie setzt und stempelt - hat mir ca. 150 € gespart, da ging es um zeugnisse für eine Uni Bewerbung. Sowas wie das Führungszeugnis sind ja Standardvordrucke nehme ich an (ähnlich wie ein Führerschein).

Kann mir da noch jemand mal helfen wo das mit der Übersetzung steht? Ich hatte schon mal eine Mail dorthin geschrieben aber nie eine Antwort bekommen.

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RE: IMM1295

#16 von Seneti , 06.09.2013 14:01

@Miss Mojo: Hier steht alles, was du zu Police Certificates wissen musst: http://www.cic.gc.ca/english/information...-cert/intro.asp

Und ja, viele von uns haben es einfach in Deutsch eingereicht und den Einreisebescheid trotzdem bekommen. Manche mussten es aber nachreichen. Hängt bestimmt auch von Sachbearbeiter ab. Im Zweifelsfall kann eine beglaubigte Übersetzung nicht schaden.


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RE: IMM1295

#17 von Miss Mojo , 06.09.2013 14:19

Danke!

Na wenn ich es im zweifel nachreichen kann ist es ja ok. Ich schau trotzdem mal was ich dafür zahlen würde.

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