BTM Und Vorstrafe Verkehr

#1 von Knightcross , 19.01.2012 15:12

Hallo,


ich gehe ab ende des jahres für ein Jahr nach Australien W&T
Ich habe vor auch noch ein jahr nach Kanada zu gehen.

Das Visum für Australien, habe ich bereits.
Nun icst es so,
das bei mir in den nächsten Wochen ein Gerichtstermin ansteht.
Ich hatte 20 g Cannabis dabei und habe einen Verkehrsteilnehmer nach § 315 c genötigt.
Bzw. war mein Fahrstiel auch nicht gerade ganz normal.

Lange Rede kurzer Sinn:

Keine weiteren Vorstrafen ""nur"" diese total bescheuerte Nummer.

Komme ich trotzdem an ein W&T Visum für Kanada??
In AUS wird keine Vosrstrafen angekreuzt (da hatte ich auch noch keine!)

Es kjann auf Verdacht ein Führungszeugniss angefordert werden.

Wie ist das in Kanada?
Gehört das Zeugniss sicher mit zu den Unterlagen?
Und habe ich mit der Nummer noch eine Chance auf ein Visum?
Start sollte 2014 sein.

Beste Grüße

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RE: BTM Und Vorstrafe Verkehr

#2 von Cloe , 19.01.2012 15:13

Du brauchst für den Visums-Antrag für Kanada ein polizeiliches Führungszeugnis das nicht älter als 12 Monate ist.

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RE: BTM Und Vorstrafe Verkehr

#3 von Knightcross , 19.01.2012 15:15

Hallo,

das ist klar.
Ich kann das Visum aber auch nur beantragen , in dem Jahr in dem ich fliegen möchte also ende 2013 beantragen, wenn es dann 2014 genemigt ist, muss ich auch 2014 einreisen.
Die Frage ist aber, wenn in dem FZ drin steht verurteil nach BTM und 315c , besteht dann die Chance es Überhaupt zu bekommen.?

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RE: BTM Und Vorstrafe Verkehr

#4 von Cloe , 19.01.2012 15:21

Du hast gefragt: "Gehört das Zeugniss sicher mit zu den Unterlagen?"
Deswegen hab ich gedacht das ist nicht klar.

Wenn du 2014 nach Kanada willst, kannst du voraussichtlich im November 2013 das Visum für 2014 beantragen und dann 2014 irgendwann nach Kanada einreisen, wenn der Antrag genehmigt wird.

Ich weiß nicht, ob der Antrag bewilligt wird wenn du kein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen kannst.

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RE: BTM Und Vorstrafe Verkehr

#5 von Knightcross , 19.01.2012 15:24

Ich meinte vielmehr ob es -sicher- mit dazu gehört.
Also ist das FZ definitiv bestandteil der Unterlagen?
In AUS bracht man nähmlich keines bzw. es wird gelegentlich einmal nachgefrgt.

Also müßte ich das VISA blind stellen und gucken was passiert.?

Gibt es eine Seite, wo ich dort einmal fragen könnte.?

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RE: BTM Und Vorstrafe Verkehr

#6 von Cloe , 19.01.2012 15:27

Okay ... jetzt nochmal deutlich:

Du brauchst für den Visums-Antrag für Kanada ZWINGEND ein polizeiliches Führungszeugnis das nicht älter als 12 Monate ist.

Dieses Führungszeugnis musst du IM ORIGINAL dem Antrag beilegen.
Wenn das Führungszeugnis fehlt bekommste kein Visum.

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RE: BTM Und Vorstrafe Verkehr

#7 von Knightcross , 19.01.2012 15:35

Ok dann wäre das zumindest geklärt.
Vielen Dank!


Sollte jemand auf den anderen Punkt Erfahrungen haben , wäre ich sehr dankbar!

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RE: BTM Und Vorstrafe Verkehr

#8 von Hadarac , 19.01.2012 19:03

Probiers aus....

kannst ja nix bei verlieren, oder?


Mein Blog über Kanada 2011 bis 2012

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RE: BTM Und Vorstrafe Verkehr

#9 von PadderOF , 24.01.2012 17:53

Der BTMG steht nicht im polizeilichen Führungszeugnis sondern nur in einer Erziehungregister...
Müsste also diesbezüglich eigentlich keine Probleme geben

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