Kindergeld

#1 von tommik , 20.05.2011 17:01

Hi,

ich wollte mal fragen, ob man noch Kindergeld bekommt, wenn man Work&Travel im Ausland macht.
Habe mal gelesen, dass dem nicht so ist... Gäbe es denn keine Möglichkeit Kindergeld zu bekommen?
Ich meine, man macht ja nicht nichts?!

Liebe Grüße,
Thomas


Ab 21.07.11 in Vancouver <!-- s:) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt=":)" title="Smile" /><!-- s:) -->

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RE: Kindergeld

#2 von TheB1gEd , 20.05.2011 19:35

Nein, man bekommt kein Kindergeld. Und "Möglichkeiten" Kindergeld zu bekommen sind illegal und sollten hier bitte auch nicht diskutiert werden

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RE: Kindergeld

#3 von Moosehead , 20.05.2011 20:05

Zitat
Aufenthaltes weiter gezahlt?

Es gibt keine einheitliche Regelung. Ob das Kindergeld gezahlt wird, entscheidet dein für dich zuständiger Sachbearbeiter bei der Kindergeldkasse. Die Weiterzahlung kann u.a. vom Zweck des Aufenthaltes abhängig sein.

Allerdings haben Work & Travel TeilnehmerInnen zumeist geringe Chancen auf das Kindergeld, da sie vor Ort Geld verdienen und oft keinen Sprachkurs belegen. Letzterer ist jedoch oft eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes. Eine genaue Auskunft gibt dir deine Familienkasse.
http://www.multikultur.info/wird-das-kin...er-gezahlt.html



Kommt dann wohl drauf an und liegt im Ermessen, der Behörde. Wenn man nun wirklich eine Spracheschule für zukünftige Zwecke belegt, dann kann ich es verstehen.

Aber das es für Work and Travel kein Kindergeld gibt ist wohl sinning, denn es ist keine Ausbildung, Schulbildung oder Studium. Du arbeitest "normal", und da würdest du in Deutschland dann auch kein Kindergeld mehr bekommen und dann ist in dem Wort ja noch Work and TRAVEL oder Working HOLIDAY. Daher zwar blöd, aber ist nun mal so.

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RE: Kindergeld

#4 von Evelyn , 20.05.2011 20:10

Wenn du nur für kurze Zeit W&T machst z.b. zwischen Abi und Studium, dann ist es sehr wahrscheinlcih, dass du Kindergeld bekommst. Es gibt da irgendwie so Übergangskindergeld für 4 Monate, da musst du aber vorweisen dass du dich schon bemüht hast einen Studiumplatz zu finden, bzw. dass du einen hast
wenn dich dieser fall genauer interessiert kann ich meinen Freund fragen, bei dem trifft das nämlcih zu. wir sind im april los (haben im märz abi gemacht) und er muss im august zurück, da im september sein vorpraktkum fürs studim anfängt. für die ganze zeit in der er hier ist, bekommt er also kindergeld, glück gehabt, aber das kommt wahrscheinlcih auch auf den kindergeldbeauftragten an...


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