Arbeitsagentur - Verwirrung

#1 von Asahana , 25.09.2014 13:21

Hallo,

hiermal meine Situation. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.12.2014 aus. Ich habe schon mit meinem Chef gesprochen, ich werde ihn nicht verlängern (Habe 2011 meine Ausbildung angefangen und habe deswegen die erforderliche Zeit gearbeitet/eingezahlt...?).

Ich habe für Japan ein WT Visum erhalten und werde direkt am 1.1.2015 fliegen.

Ich habe mit zwei verschieden Mitarbeitern der für mich zuständigen Arbeitsagentur bereits gesprochen, die haben an sich nichts widersprüchliches gesagt, aber was die Leute in diversen Foren dazu geschrieben haben, das war widersprüchlich!

Beide AA Mitarbeiter haben mir gesagt ich muss mich NICHT arbeitslos melden, ich stehe dem dt. Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung (macht Sinn). Ein Mitarbeiter hat gesagt, ich muss mich jedoch arbeitssuchend melden (Bin noch in der 3 Monatsfrist). Es könnte sein, dass ich eine Sperrfrist für ALG von bis zu 7 Tagen hätte, ich müsste mich eben direkt nachdem ich wieder in Deutschland angekommen bin, mich dann arbeitslos melden.

Doch diverse Foreneinträge sagen a) ich muss mich arbeitslos melden und b) ja nicht (!!) arbeitssuchend melden. Ein paar sagen, man muss sich nicht abmelden. ich bin ganz verwirrt. :(

Ich habe vor am Montag nochmal persönlich zu meiner Arbeitsagentur hinzugehen und das nochmal zu erfragen und hoffentlich irgendetwas schriftliches zu bekommen, die die vorherigen Aussagen unterstützen. Ich möchte ja keine Probleme nach meiner Rückkehr haben. Übrigens habe ich eine E-Mail geschrieben, bekam aber eine Antwort, die meine Fragen nicht beantwortet hat (Links zu Seiten der Bundesagentur für Arbeit.. usw.).

Aber eure Meinung/Erfahrung?

Vielen Dank!

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RE: Arbeitsagentur - Verwirrung

#2 von Tiger , 30.09.2014 03:14

Hi, kannst mal meinen Beitrag vom 13.3.14 hierzu lesen:

Agentur für Arbeit

Meine Empfehlung (musst du gesetzlich nicht, schreib dir nur wie ich es machen würde an deiner Stelle): Wenn dein Vertrag zum 31.12.14 ausläuft, mindestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden, die Arbeitslosigkeit mindestens 1 Tag eintreten lassen (da musst du noch in Deutschland sein) und dann am 2. oder 3.1.15 fliegen. Hoffe du hast den Flug noch nicht gebucht. Dieser 1 Tag dazwischen wäre wichtig. Macht jetzt noch keinen Sinn, hat aber Vorteile, wenn du wiederkommst (siehe mein Beitrag).

Viel Spaß in Japan

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RE: Arbeitsagentur - Verwirrung

#3 von Asahana , 30.09.2014 10:42

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Leider ist der Flug längst gebucht und ändern will ich ihn auch nicht, da ich am 5. Januar 2015 gleich Sprachunterricht in Tokyo anfangen werde und ich ja erst am 3.1.15 in Tokyo ankommen würde (wenn der Flieger von DE am 2.1. losfliegt).

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RE: Arbeitsagentur - Verwirrung

#4 von Backpack_Alex , 02.10.2014 12:25

Hallo Asahana,

wann kommst du denn zurück?


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RE: Arbeitsagentur - Verwirrung

#5 von Asahana , 02.10.2014 13:15

Hallo Backpack_Alex,

ich möchte, wenn möglich (falls es das Geld zulässt), schon versuchen ein ganzes Jahr zu bleiben, komme also theoretisch entweder am 01. oder 02.01.2016 zurück. Ich wäre gern nach dem Ende meines WH-Visums für ne Woche Urlaub nach Korea geflogen, aber jetzt bin ich mir unsicher, wird das Probleme machen beim Arbeitsamt?

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RE: Arbeitsagentur - Verwirrung

#6 von Backpack_Alex , 05.10.2014 10:03

Hi,

Tiger kennt sich da besser aus, er (sie?:)) ist vom Fach. Ich denke aber, ich liege mit folgender Erklärung nicht völlig falsch:

Ab dem ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit (also 1.1.2015) hast du 365 Tage Zeit, deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Gehst du am 2.1.2016 zur Arbeitsagentur, ist der Drops gelutscht. Du bekommst direkt ALG II ("Hartz IV").

Deswegen raten dir die Leute hier auch dazu, dich VOR deiner Reise mindestens einen Tag lang arbeitslos zu melden (also Anspruch anmelden auf Arbeitslosengeld). Stell dir einfach vor, das Arbeitslosengeld ist ein Stück Kuchen. Meldest du dich vor deiner Reise für einen Tag arbeitslos, brichst du dir quasi das erste Stück Kuchen ab. Dann meldest du dich wieder ab - der Kuchen kommt in den Kühlschrank, und du hast zwei Jahre (oder sind es noch immer vier Jahre? @all) Zeit, dich zurückzumelden, um den Kuchen zu Ende zu essen. Meldest du dich nicht direkt arbeitslos, hast du 365 Tage Zeit, deinen Anspruch anzumelden. Verstreichen die 365 Tage, gibt es auch keinen Kuchen.



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RE: Arbeitsagentur - Verwirrung

#7 von Asahana , 05.10.2014 11:46

Hrm ich verstehe, frage mich warum die zwei Arbeitsagentur Mitarbeiter davon nicht gesprochen haben... *zuckt mit den Schultern*

Ich werd ja nochmal hingehen, vielleicht diese Woche.

Aber der 1.1.15 ist ein Feiertag, d.h. ich könnte mich sowieso erst am 2.1.2015 arbeitslos melden (da das ja persönlich sein muss?) Heisst dass, ich könnte dann theoretisch also erst am 2.1.16 mich arbeitslos melden, wäre also noch im Zeitrahmen?

Ich könnte mir auch vorstellen länger in Japan zu bleiben und da richtig zu arbeiten (Einen Praktikumsplatz werde ich vielleicht während mein W&T Jahres haben), ich frag mich sowieso wie das dann in DE geregelt wird, aber das ist was für Auswanderforum eh?

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