Polizeliche Vorladung

#1 von NiklasXoxo , 28.02.2014 12:33

Hej Leute,

ich habe eine Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich mittlerweile eine vorläufige Visazusage und bin dabei meinen Mycic Account zu vervollständigen.
Da tauch ja folgende Frage auf.
"Have you evver committed, been arrested for, been charged withor convicted of any cirminal offence in any country?"
Wenn ich mir das richtig übersetzte heißt charged with ja sowas wie geladen.
Wei jemand ob ich eine polizeliche Vorladund da angeben muss oder nur eine vom Staatsanwalt?
Vielen Dank schonmal.

NiklasXoxo  
NiklasXoxo
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RE: Polizeliche Vorladung

#2 von Maxim Pouska , 28.02.2014 14:03

hallo

eine Vorladung kannst du auch als zeuge bekommen.

bekommst du sie als angeklagter, dann solltest du sie angeben.
das hast du dann auch direkt zu erklären - wenn es nicht zu einer Verurteilung kam oder das verfahren eingestellt wurde.

man kann ja auch von leuten falsch beschuldigt werden.

es kann leute geben, die erstatten anzeige gegen unbekannt und nennen dann aber gleichzeitig drei oder vier namen - die werden dann alle vorgeladen.

siehe dazu bei cic inadmissible - pardon etc - die erklären das gut
grundsätzlich ist das kein Problem, wenn nichts im Führungszeugnis steht

http://www.cic.gc.ca/english/infORmation...ility/index.asp

wegen einer erkennbaren Straftat angeklagt wurden

einer anerkannten Straftat angeklagt wird;

ben charged

das meint also auch - erst wenn du angeklagt wurdest - vom Staatsanwalt . dann hast du es anzugeben - nicht wenn es nur eine Vorladung zur aussage bei der Polizei war.


Bonne chance
Maxim



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