Steuerrückerstattung

#1 von rokz , 14.02.2014 10:03

Hey,
ich war von 2012 bis 2013 in Kanada und habe da etwa von Dezember bis April gearbeitet. Also muss ich ja zwei Steuererklärungen machen. Da ich aber 2012 auch in Deutschland gearbeitet habe müsste ich für 2012 fast $200 nachzahlen, weil ich nur 2000 Dollar verdient habe und mehr als 10% von dem in Deutschland. Mir wurden aber schon $400 von meinem Einkommen abgezogen und deswegen sehe ich das nicht wirklich ein nochmal extra was zu zahlen.
Meine Frage ist daher: Glaubt ihr, dass die kanadische Steuerbehörde bei der deutschen sich informiert, ob ich gearbeitet habe oder nicht? Ansonsten würde ich einfach angeben, ich hätte kein Einkommen außerhalb Kanada verdient.
Leider würde ich damit ja etwas nicht ganz legales machen bzw. es wäre knallharte Steuerhinterziehung.
Danke schonmal für eure Antworten!
Schöne Grüße,
rokz

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RE: Steuerrückerstattung

#2 von rokz , 14.02.2014 12:49

Hinzufügend müsste ich noch sagen, dass ich nur auf 400 Euro Basis in Deutschland gearbeitet habe und es deshalb auch nicht versteuert wurde. Da es in Kanada solche Gesetze laut meines Wissens nicht gibt, liegt da auch noch das Problem. 400 Euro Jobs gibt man nämlich in den deutschen Einkommenssteuererklärungen auch nicht an.

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RE: Steuerrückerstattung

#3 von poiu , 17.02.2014 02:32

Was hat D denn mit Ca zu tun? Es sind doch zwei völlig verschiedene Steuersysteme oder nicht?

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RE: Steuerrückerstattung

#4 von ant! , 17.02.2014 04:04

Da ich auch gerade anfange, mich dem Steuerkram zu beschäftigen: Hab gestern auf irgendeiner .gov-Seite gelesen, daß man die weltweiten Einkünfte, also auch in anderen Ländern, angeben solle. Nehme an, um zu sehen, ob man über das Jahr gesehen unter oder über einem Steuerlimit liegt... (Sonst könnte man ja auch theoretisch jeden Monat in einem anderem Land arbeiten und wäre einzeln betrachtet in jedem Land übers Jahr unter dem Steuerlimit, insgesamt aber nicht.???)

Aber wie gesagt, ich kenne mich noch gar nicht damit aus und bin grad erst am suchen, wie ich das am besten mache.... Sagt am besten mal, wie ihr das so macht! Mit einer Software, in nem Steuerbüro, oder irgendwo anders? Gibt es irgendwo nen guten Überblick? (bißchen Erfahrung hab ich schon, zumindest mit Steuererklärungen sowohl in Deutschland als auch in Österreich, die sich auch einigermaßen unterscheiden... Dieses Jahr werde ich sie in 3 Ländern machen müssen...)

Mag aber auch sein, daß das in jeder Ecke hier anders ist, in Quebec muß man wohl 2 Steuererklärungen abgeben (Kanada + Quebec), in den anderen nicht...

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RE: Steuerrückerstattung

#5 von Dr.Biber , 17.02.2014 04:45

in Quebec muß man wohl 2 Steuererklärungen abgeben (Kanada + Quebec), in den anderen nicht...


ja, ja..........es ist halt eine andere Welt.... dieses Quebec mit dem so tollen Montreal.


nun mal an das eingemachte, jedoch ganz allgemein. Du machst die Steuererklärung für alle Länder in denen Du gearbeitet hast, und zwar immer schön getrennt (Grenzen und so......)!
Und das (und nur das) was Du in/für diese Länder erwirtschaftet hast, gibst Du in der jeweiligen Steuerklärung an.
Wenn Du gern freiwillig angeben möchtest was Du in anderen Ländern erwirtschaftest hast kannst Du das bestimmt gern tun.
Musst Du aber garantiert nicht!!! und würde ich auch nicht machen, weil das m.M.n. niemanden etwas angeht Es gibt soweit ich weis in keinem Land dieser Welt eine Doppelbesteuerung.......wäre ja noch schöner.
Wie soll das auch gehen, jedes Land hat andere Steuergesetzte, Währung.......wo soll die Zettelei da aufhören

Wie gesagt ich bin kein Steuerberater, habe mich aber in den Jahren meiner Selbstständigkeit schon mit so manchen auseinander gesetzt....
Und das Du in der kanadischen Steuererklärung was von Deinem deutschen 400EUR Job angeben musst, kommt mir sehr spanisch vor.....

außer in Quebec, da ist in Sachen Steuern/Geld einfach alles möglich,..................Spaß

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RE: Steuerrückerstattung

#6 von Seneti , 17.02.2014 15:51

Nun mal ganz im Ernst, wenn dir der ganze Steuerkram so über den Kopf wächst, warum engagierst du nicht einen Steuerberater, der das für dich macht? Ich meine, klar haben W&Tler nicht so viel Geld in der Tasche, aber die Kröten wär's mir wert, einen Steuerberater zu engagieren, der sich WIRKLICH mit diesem Zeug auskennt. Dem gibst du einer Kopie aller deiner Lohnnachweise und berufsbedingten Kosten und den Rest macht er. Und falls irgendwas nicht stimmt, bis du raus der Geschichte, denn es lag in der Verantwortung des Beraters, alles ordnungsgemäß auszufüllen.

P. S.: Soweit ich weiß, muss man in jedem Land, in dem man uneingeschränkt steuerpflichtig ist, ALLE Einkünfte und Kapitalerträge angeben, auch die aus dem Ausland. Damit man nicht doppelt besteuert wird, reicht man dann eine Kopie der Steuerbescheinigung/Abrechnung aus diesem Land als Nachweis ein. Genaueres verrät dir gern ein Steuerberater ;)


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RE: Steuerrückerstattung

#7 von kanadasteuer , 16.03.2014 16:59

Bei der Steuererklärung muß das ausländische Einkommen angegeben werden.
Gerade weil Kanada und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, werden regelmäßig Steuerdaten untereinander ausgetauscht.

Das Einkommen aus Deutschland wird in Kanada nicht versteuert.
Du musst es aber angeben, damit die Steuerbehörde errechnen kann, welche Freibeträge angerechnet werden dürfen.

Jeder Steuerzahler hat gewisse Freibeträge, die er gegen die Steuern anrechnen kann.
Um diese Freibeträge anrechnen zu können, muss das kanadische Einkommen mehr als 90% des Welteinkommens sein.

Als non-resident:
Sollte das Verhältnis unter 90% sein, dürfen die Freibeträge nicht angerechnet werden, und es entsteht meistens eine Nachzahlung der Steuern.

Als resident:
Sollte das Verhältnis unter 90% sein, dürfen die Freibeträge nur anteilmäßig auf die Zeit in Kanada angerechnet werden.


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RE: Steuerrückerstattung

#8 von Downhiller , 16.04.2014 20:24

Ich habe genau das selbe Problem.

Habe 2012 bis September gearbeitet, und bin dann nach Kanada. Theoretisch sollte ich jetzt 1750 Dollar Steuerrückzahlungbekommen, habe aber nur einen Check über 200Dollar bekommen. Auf Nachfrage bei der Revenue Agency wurde mir dann gesagt das ich die volle Rückzahlung nur erhalte wenn mein kanadisches Einkommen 90% des weltweiten ausmachen.

Woher sie aber wissen was ich in Deutschland verdient habe, oder ob sie es einfach vermutet haben weiß ich nicht... Soll ich jetzt einfach an die Revenue Agency schreiben das ich in Deutschland nichts verdient habe? War ja quasi Schüler ;)

Bin echt ratlos...
Steffem

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RE: Steuerrückerstattung

#9 von kanadasteuer , 16.04.2014 20:34

Hallo Downhiller,

könntest du dich bitte an meine Email wenden, mit dem Steuerbescheid als Anlage?
Dann kann ich mir deine Situation unter die Lupe nehmen.
kanadasteuer@gmail.com

Gruß
Ute


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RE: Steuerrückerstattung

#10 von Tri-Cities , 16.04.2014 20:55

Hallo,
abgesehen davon, dass es besagtes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen C und D gibt, sollte man auch in Hinsicht auf zukuenftige Aufenthalte in C nicht mit der Wahrheit geizen.
Welche Konsequenzen es haben kann Einkommen nicht wahrheitsgemaess anzugeben weiss ich nicht, aber es wird welche haben!

Nichts wird doppelt besteuert, man zahlt im jeweiligen Land die Steuern, die faellig sind. Zudem behalten sich sowohl Revenue Canada sowie das FA in D vor nachtraeglich zu pruefen und das ist rechtlich einwandfrei. Wenn man von vornherein nicht so einen big deal draus macht faehrt man auf der sicheren Seite.

cheers!

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RE: Steuerrückerstattung

#11 von kanadasteuer , 17.04.2014 00:48

Auf jedem Notice of Assessment steht drauf, dass sich die Steuerbehörde das Recht vorbehält, die Steuererklärung erneut zu prüfen.
Und gerade wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Kanada und Deutschland werden die Steuerbehörden die Steuerdaten untereinander austauschen.

Sollte sich herausstellen, dass Einkommen aus Deutschland verschwiegen wurde, wird eine Neukalkulation der Steuern erfolgen. In schlimmen Fällen flattert anstatt des erwarteten Checks über 1000 Dollar eine Rechnung ins Haus mit einer Nachzahlung von 1000 Dollar zuzüglich Zinsen ab dem 1. Mai berechnet.

Die Zinsen sind 5% des nachzuzahlenden Betrages + 1% für jeden Monat, ab dem 1.Mai bis zum Tag der Neukalkulation.
Bei dem Beispiel mit den 1000 Dollar Nachzahlung wären es an Zinsen $50 + $60 (wenn die Steuerbehörde im November des Jahres neu prüft und neu berechnet)


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zuletzt bearbeitet 17.04.2014 | Top

   

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