Frage zu Wohnsitz und Auslandskrankenversicherung

#1 von Clasko , 30.07.2013 17:39

Hey Leute, ich werde Work & Travel in Neuseeland machen, stoße bei der Planung allerdings wegen der Auslandsversicherung auf ein Problem. Mir wurde von meiner Versicherung in Deutschland gesagt, dass die meisten Versicherungen nur Auslandsversicherungen anbieten, sofern man seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.

Allerdings gehe ich davon aus, meinen Wohnsitz für die Zeit im Ausland aufzugeben und mich in Neuseeland zu registrieren. Dieser Schritt sollte doch gerade für die Beantragung der Steuernummer und des Kontos notwendig sein. Allerdings müsste mein permanenter Wohnsitz dann in Neuseeland sein. Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege.

Nun ist das Kriterium der Auslandsversicherung, dass sie im Grunde weltweit versichern, außer in dem Land, in dem der Hauptwohnsitz ist. Das hört sich für mich an, als müsste ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland lassen und einen Nebenwohnsitz in Neuseeland einrichten. Dabei schreibt das deutsche Gesetz die Versicherungspflicht vor. In diesem Falle müsste ich mit dem Hauptwohnsitz in Deutschland allerdings die Krankenversicherung für das Inland bezahlen, obwohl ich diese im Ausland nicht in Anspruch nehme.

Kann da jemand von euch für Klärung sorgen?

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RE: Frage zu Wohnsitz und Auslandskrankenversicherung

#2 von bastigoescanada , 30.07.2013 22:29

Dass du deinen Wohnsitz generell in Deutschland haben muss, ist quatsch. Mag sein, dass das bei DEINER KV so ist, aber generell sicherlich nicht.
Du solltest dich, wenn du ein W&T machen willst, ohnehin mal bei anderen Versicherungen erkundigen.
Die gesetzlichen haben meistens Partner die das zwar machen, aber in den meisten Fällen kommst du bei andere Versichern günstiger davon.

Ob du dich in Deutschland abmeldest oder nicht, interessiert die Krankenversicherung die dich im Ausland versichern wird erst einmal herzlich wenig.
Denen ist nur wichtig, dass du den Beitrag bezahlst und dass du zum Zeitpunkt des Abschlusses noch über eine Deutsche Adresse verfügst, wohin die Post gehen kann.

Lange Rede kurzer Sinn: Es mag durchaus Versicherer geben bei denen du weiterhin einen Wohnsitz in DE brauchst, muss aber nicht sein.
Und abmelden musst du dich ja nicht zwingend, es sei denn du hast einen besonderen Grund dafür.


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RE: Frage zu Wohnsitz und Auslandskrankenversicherung

#3 von Seneti , 31.07.2013 08:32

Und um das ganze noch zu ergänzen, bezüglich der Versicherungspflicht in Deutschland:
Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland belässt, hast du ja trotzdem deine AKV für's Ausland, d. h. du bist versichert. An deiner Stelle, würde ich deine normale Versicherung fragen, ob du die Versicherung für die Zeit deines Aufenthaltes ruhen lassen kannst, d. h. du bist zwar offiziell noch dabei, da du aber keine Leistungen von der KK wahrnimmst, zahlst du auch keine Beiträge. Erst wenn du wieder in DE bist (geplant oder ungeplant wegen Rücktransport), dann zahlst du wieder.


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RE: Frage zu Wohnsitz und Auslandskrankenversicherung

#4 von Clasko , 31.07.2013 22:43

Alles klar, danke für die Info. Ich würde ebenfalls daran zweifeln, dass sämtliche Krankenversicherungen darauf bestehen, in Deutschland schön weiterzuzahlen, obwohl man im Ausland ist und bereits mit der Auslandsversicherung gedeckt ist. Ich werde mal ein paar weitere Versicherungen durchgehen.

Aber noch eine andere Frage:

Ist es möglich, vom Ausland aus als Freiberufler für eine deutsche Firma online zu arbeiten? Genauer gesagt geht es mir um eine Nebentätigkeit als Redakteur, die ich gerne im Ausland fortsetzen möchte, da sie rein online ausgeübt wird. Nur frage ich mich, ob das nicht gegen irgendwelche deutschen Gesetze verstößt, trotz eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts weiterhin Rechnungen zu schreiben, deren Betrag auf ein deutsches Konto überwiesen wird. Zwar könnte man es als Auslandskorrespondenz auslegen, aber das beißt sich wiederum mit den Versicherungen, da die bei hauptberuflichen Journalisten andere Konditionen haben. Allerdings bleibt es für mich eine Nebentätigkeit als Freiberufler, auch im Ausland.

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RE: Frage zu Wohnsitz und Auslandskrankenversicherung

#5 von Seneti , 31.07.2013 23:49

Zitat von Clasko
Ist es möglich, vom Ausland aus als Freiberufler für eine deutsche Firma online zu arbeiten? Genauer gesagt geht es mir um eine Nebentätigkeit als Redakteur, die ich gerne im Ausland fortsetzen möchte, da sie rein online ausgeübt wird. Nur frage ich mich, ob das nicht gegen irgendwelche deutschen Gesetze verstößt, trotz eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts weiterhin Rechnungen zu schreiben, deren Betrag auf ein deutsches Konto überwiesen wird.



Solange du die Beträge entsprechend versteuerst, interessiert es den Staat nicht die Bohne, wo dein AG sitzt. Du musst, solange du deutscher Staatsbürger und wohnhaft in DE bist, alles versteuern, was du bekommst (es seie denn, du hast dein Geld bei einem ausländischen AG verdient und es in dem entsprechenden Land bereits versteuert).


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RE: Frage zu Wohnsitz und Auslandskrankenversicherung

#6 von Clasko , 01.08.2013 12:44

Ok, also ist die einzige Bedingung, seinen Hauptwohnsitz in Deutschland zu haben oder reicht einfach eine Adresse?
Wie sieht es da überhaupt bei Work & Travel aus - ist es üblich, seinen Neben- oder gar Hauptwohnsitz auf das Ausland umzuschreiben? Denn registrieren muss man sich ja schließlich irgendwie bei den ausländischen Ämtern. Oder reicht denen auch hier wieder nur eine Adresse? Denn Wohnsitze umzumelden wäre beim permanenten Reisen sicherlich umständlich.

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RE: Frage zu Wohnsitz und Auslandskrankenversicherung

#7 von bastigoescanada , 01.08.2013 19:15

Dieses an und ummelden gibt es in kanada nicht, weil es dort keine meldepflicht gibt. Zum eröffnen eines Bankkontos z.B. brauchst du nur eine adresse, mehr nicht.


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