Sozialversicherung

#1 von Cybershot94 , 22.07.2013 17:55

Hallo Leute,
ich habe bereits die Sufu zu meiner Frage genutzt, aber keine genaue Antwort erhalten.
Und zwar hab ich mein Abitur im Juni vollendet und arbeite jetzt 6 Wochen (unter 50 Tagen) bei DAIMLER. Möchte erst nächstes Jahr studieren und dieses Jahr nach Neuseeland und jetzt nochmal Geld dazuverdienen.
Habe erfahren, dass ich sozialversicherungspflichtig bin, laut Infoblatt von DAIMLER! Steuern, das weiß ich, kriege ich am Ende des Jahres zurück. Nun zur saukomplizierten Sozialversicherung:
-Ich bin bei meinem Vater (Beamter, falls das was ändert) MITVERSICHERT, kriege ich also keine Krankenversicherung abgezogen?
-Kann ich die Beiträge wieder zurückerstatten durch eine Immatrikulationsbescheinigung? Kann die auch erst 2014 eingereicht werden, weil ich ja nach Neuseeland will?
-kann ich die SV noch umgehen, da ich ja weniger als 50 Tage arbeite?
-kann ich die Rentenversicherung wieder bekommen?

Fragen über Fragen, die mich Tag für Tag quälen. Eine Antwort von euch würde mir sowas von weiterhelfen! Hab schon beim Finanzamt angerufen, die meinten ich soll Daimler fragen, aber da geht keiner ran, weil momentan meine Vorgesetzte im Urlaub ist.


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RE: Sozialversicherung

#2 von bastigoescanada , 22.07.2013 19:22

Zitat
Nun zur saukomplizierten Sozialversicherung:



Ich glaube wenn wir hier niemanden haben, der Finanzbeamter oder so ist, wirst du keine verlässliche Aussage bekommen.
Wenn du SELBER schon sagst, dass es saukompliziert ist, wie soll man das dann als Außenstehender bewerten?

Just my 2 cents..


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RE: Sozialversicherung

#3 von leinadm , 22.07.2013 20:30

Ist ganz simpel:

Die 50 Tage-Regelung muss in Form eines speziellen Arbeitsvertrages von Beginn an festgeschrieben sein.
Nur dann zahlt man keinerlei SV.

Ist das bei dir nicht der Fall, kannst du da rückwirkend leider nicht viel machen. Einmal gezahlt ist gezahlt...

Bei den Steuern hast du Recht, die bekommst du über den Jahresausgleich ggf. wieder.

Zum Rest solltest du ein Steuerforum bzw. einen Fachmann befragen.

LG


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RE: Sozialversicherung

#4 von Cybershot94 , 22.07.2013 21:17

Im Vertrag steht, dass ich befristet 6 Wochen angestellt bin


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RE: Sozialversicherung

#5 von leinadm , 23.07.2013 08:14

Naja, aber ja wohl definitiv nicht, dass du unter der 50Tage Regelung angestellt bist. Das ist ein spezieller Passus, der dort hinein muss (war zumindest letztes Jahr so), ansonsten zahlst du brav die Sozialversicherung und müsstest dich ggf. für die Zeit auch selbst krankenversichern.

LG


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RE: Sozialversicherung

#6 von Cybershot94 , 23.07.2013 15:18

Aber wie soll uch die Kranmenversicherubg zahlen, wenn ich mit meinem Vater versichert bjn?


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RE: Sozialversicherung

#7 von leinadm , 23.07.2013 16:42

Naja, du musstest ja bei der Einstellung wohl eine Versichertennummer und deine Kasse angeben. Wenn du nun noch Familienversichert bist/warst und jetzt der Grund für eine Familienversicherung (z.B. Schüler oder Student unter 25) nicht mehr vorliegt, wird sich die Kasse die du angegeben hast, schon bei dir melden.

Das gilt alles natürlich nur, wenn dein Vater gesetzlich versichert ist. Bei einer privaten KV hätte dein Arbeitgeber spätestens bei der Anmeldung Probleme bekommen sollen.

Was ich nicht ganz verstehe ist, wie dir SV-Beiträge abgezogen werden können, ohne dass du deine eigene Kasse bezahlst?! Klingt unmöglich....


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RE: Sozialversicherung

#8 von Cybershot94 , 23.07.2013 18:37

Zitat von leinadm
Naja, du musstest ja bei der Einstellung wohl eine Versichertennummer und deine Kasse angeben. Wenn du nun noch Familienversichert bist/warst und jetzt der Grund für eine Familienversicherung (z.B. Schüler oder Student unter 25) nicht mehr vorliegt, wird sich die Kasse die du angegeben hast, schon bei dir melden.

Das gilt alles natürlich nur, wenn dein Vater gesetzlich versichert ist. Bei einer privaten KV hätte dein Arbeitgeber spätestens bei der Anmeldung Probleme bekommen sollen.

Was ich nicht ganz verstehe ist, wie dir SV-Beiträge abgezogen werden können, ohne dass du deine eigene Kasse bezahlst?! Klingt unmöglich....


ja mein Vater ist privat versichert, das ist es ja was ich nicht verstehe, wie kann ich was abgezogen bekommen, wenn ich alleine noch nicht versichert bin


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RE: Sozialversicherung

#9 von leinadm , 24.07.2013 03:47

Verdienst du über 450€ im Monat? Wenn ja, bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt und musst RV, PV, ALV, etc und auch deine eigene Krankenversicherung zahlen. Es kann sein, dass dein AG dich von sich aus bei einer KV angemeldet hat, da du keine eigene angegeben hattest. Aber was da genau gelaufen ist, kann dir nur die Personalabteilung bzw. speziell das Lohnbüro deiner Firma beantworten.

LG


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