Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#1 von cosima , 01.05.2013 20:15

Hallo,
ich hab mich hier angemeldet weil ich von sämtlichen verantwortlichen Stellen keine Antwort bekomme. Vielleicht hat ja einer von euch vor seinem Auslandsjahr die gleiche Erfahrung gemacht und kann mir helfen.

Seit März bin ich mit der Schule fertig und hab direkt danach bei einem großen Autohersteller einen Ferienjob angefangen, um mir das Geld für ein Auslandsjahr in Australien zusammen zu sparen, das ich Mitte Juli beginnen möchte. Jedenfalls war mir von Anfang an klar dass ich diesen Job auf 50 Arbeitstage begrenzen werde, um den Sozialabgaben zu entgehen. Habe daraufhin auch bei den Verantwortlichen in der Firma, sowie meiner Krankenkasse nachgefragt, ob das alles so hinhaut wie ich es mir vorstelle.

Nun habe ich meine erste Entgeltabrechnung erhalten, und was muss ich feststellen? Mir wurden 25% Sozialabgaben abgezogen! Da ich dachte es muss sich um einen Fehler handeln, rief ich sofort im Büro der Firma an. Jetzt erzählte die Dame mir jedoch etwas ganz anderes. Erstmal fragte sie nach meiner Immatrikulationsbescheinigung. Ich erklärte ihr dass ich keine habe, da ich jetzt für ein Jahr ins Ausland gehe und jetzt natürlich noch keinen Studienplatz habe. Daraufhin sagte sie, sie wisse es nicht genau, aber da ich momentan weder Schüler noch Student bin, habe ich wahrscheinlich kein Anrecht auf die Sozialabgabenfreiheit. Ich solle einfach in einer Woche nochmal anrufen.

Das wollte ich nicht glauben und habe meine Krankenkasse sowie anderen Stellen angerufen, mit dem Ergebnis: Sie haben alle so viel Ahnung wie ich!

Nachdem ich nun das Internet durchforstet habe, aber keine genauen Antworten finden konnte hier meine Fragen:

Habe ich nun wirklich Nachteile weil ich ein Auslandsjahr mache? Ist diese 50-Tage-Regelung nur für Schüler und Studenten gültig?
Ich habe von anderen gehört die sich aus diesem Grund bei einer Uni eingeschrieben haben, den Studienplatz dann aber nicht antraten (hört sich für mich auch nicht ganz so legal an)... Die bereits abgezogenen Sozialabgaben werde ich wohl nicht wieder sehen oder?

Ich hoffe einer von euch hat gute Nachrichten für mich...

Liebe Grüße

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RE: Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#2 von Seneti , 01.05.2013 20:55

Also bei den rechtlichen Fragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da ich mich mit der Regelung bei kurzfristigen Beschäftigungen selbst nicht so gut auskenne. Ich wusste bisher nur von der 450-Euro-Grenze. Was allerdings deine Fragen zur Uni angeht:

Du kannst dich jederzeit bei einer Uni einschreiben, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Allerdings müsstest du dich also Neustudi für das erste Semester einschreiben, dass meistens (nicht immer) im Wintersemester beginnt und daher für dich sowieso uninteressant ist. Was du am Ende mit deinem Studienplatz machst, ist schnuppe. Du musst halt nur bedenken, dass du bei Nichtantreten der Prüfungen automatisch durchfällst und damit riskierst, den Studiengang nicht mehr absolvieren zu können, wenn du aus Australien wiederkommst, denn in den meisten Fällen ist es so, dass ein Studiengang nach dreimaligem Nichtbestehen der Prüfung (oder dreimaligem Nichtantreten), als nicht bestanden gilt und du nicht noch einmal neu im gleichen Studiengang an der gleichen Uni anfangen kannst. Sprich: Du solltest, wenn du denn diesen Weg der Scheinimmatrikulation wählst, einen Studiengang wählen, der dich eh nicht interesssiert, bestenfalls an einer Uni, die dich nicht interessiert.


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RE: Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#3 von leinadm , 01.05.2013 23:24

Und dann den Semesterbeitrag zahlen? Hmm.... Aber selbst wenn, wäre das Quatsch bzgl. verschenkter Wartezeit auf einen zukünftigen Studiengang.

Nun zu deiner eigentlichen Frage:

Die 50 Tage Regelung gilt nicht nur für Schüler und Studenten (auch nachzulesen mit zwei Klicks bei Google, habs zur Probe extra probiert ). Es geht dabei nur um das Kriterium der "Berufsmäßigkeit einer Kurzzeitbeschäftigung" (Erklärung --->google)

Das bedeutet bei dir also, das rund 50% deines Gehaltes einbehalten wurden? Denn trotz 50 Tage Regelung und Befreiung von der Sozialversicherungspflicht wird ja (zumindest vorerst) die Lohnsteuer fällig, und zwar in diesem Fall i.d.R. 25% pauschal.

Wäre cool, wenn du auflisten würdest, welche einzelnen Sozialabgaben einbehalten wurden (also Rentenvers.,Arbeitslosenvers., etc.pp).


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RE: Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#4 von cosima , 02.05.2013 10:47

Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung wurden mir abgezogen..

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RE: Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#5 von leinadm , 02.05.2013 11:45

Ok...krass.

Was hat du denn für einen Arbeitsvertrag unterschrieben? Ist der fest befristet auf 50AT bzw. 2 Monate? Wenn nicht, dann hast du da die Erklärung, denn die 50 Tage Regelung greift nur, wenn der Vertrag gewisse Bedingungen von vornheein erfüllt. Nachträglich kann man das dann auch nicht mehr rückgängig machen - leider.

Desweiteren kann sein, dass du eben wie bereits oben geschrieben, als berufsmässig erwerbstätig gesehen wirst.

Das ist generell der Fall, wenn anzunehmen ist, dass du das Einkommen zur vollen Bestreitung des Lebensunterhaltes erzielst. Bei deinem speziellen Fall sieht mir das fast so aus, da du eben nicht zwischen Schule und Studium stehst, den Job nicht nur kurz als Nebenjob zum Hauptberuf machst und wahrscheinlich auch keinen Job hast, der als Saisonarbeit zählt. Du bist summa summarum ein Arbeitsloser, der einen neuen Job begonnen hat. Und das gilt im Normalfall egal wie eben nicht als kurzzeitige Beschäftigung unter der 50-Tage Regel.

Geh nochmal persönlich zum Lohnbüro deiner Firma und lass dir mal genau begründen, warum sie dich bei der Sozialversicherung angemeldet haben. Ausser natürlich du hast eh keinen entsprechend formulierten Arbeitsvertrag - dann kannst du dir den Gang leider gleich sparen.

Hoffe ich konnte dir wenigstens ein wenig helfen. Und immer dran denken, die Lohnsteuer gibts in jedem Fall zurück.



LG


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RE: Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#6 von cosima , 02.05.2013 12:38

Also mein Vertrag ist befristet auf 6 Wochen.. Ich hab dem Zuständigen jetzt nochmal eine Mail geschrieben und genau nach dem Grund gefragt.. Bin gespannt ob ich jetzt eine gescheite Antwort bekomme!

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RE: Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#7 von Larry , 04.05.2013 15:52

Hallo,
Ich bin in der gleichen Lage wie du! Wenn du im nächsten Jahr ein Studium beginnen möchtest, gehe ich mal davon aus, dass du im März deine Abiklausuren geschrieben hast (Ich im April). Wir sind ab unserer Einschulung 12 Jahre schulpflichtig, das heißt, dass wir erst ab dem Beginn der Sommerferien, also wenn die anderen Jahrgänge ihr Zeugnis bekommen, keine Schüler mehr sind. Im Moment bist du noch Schüler!
Was hast du denn mit deinem Arbeitgeber ausgemacht? Ist es ein Job auf 450-Euro Basis, oder eine kurzzeitige Beschäftigung mit bestimmtem Stundenlohn?
Ich habe seit letzter Woche eine Stelle, welche als kurzzeitige Beschäftigung gilt. Somit habe ich keinerlei Abzüge was Versicherungen betrifft, da ich kein eigenes Einkommen über 450€ habe und ja eigentlich noch Schüler bin.

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RE: Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#8 von cosima , 05.05.2013 14:24

Ich dachte es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung (also 50 Tage arbeiten und sozialabgabenfrei bleiben), jetzt hat mir der Mensch der meine Entgeltabrechnung gemacht hat aber ne Mail geschrieben, dass ich sozialabgabenpflichtig sei, weil ich ins Ausland gehe. Ist bescheuert, scheint aber leider so zu sein...

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RE: Ferienjob vor Auslandsjahr, Sozialabgaben

#9 von leinadm , 05.05.2013 14:54

Hatte ich mir schon gedacht, dass du dadurch als berufsmässig erwerbstätig gilst.


Auf, auf .....und davon....

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