Visum und Führungzeugnis/Vorstrafen

#1 von cappuccina , 06.04.2012 20:22

Hallo

Ich habe ein Problem mit dem Visum. Und zwar habe ich schon 2x mit der Polizei Probleme gehabt. Beim ersten Mal mit 14 bekam ich Sozialstunden aufgebrummt und beim zweiten Mal wurde das Verfahren eingestellt. Die Richterin und auch der Polizist, mit dem ich darüber sprach, meinten, dass keines von beiden in meinem Führungszeugnis noch sonstwo auftauchen wird. Die Sache, die ich mit 14 am laufen hatte, ist schon längst verjährt und nur noch für die Leute im Gericht einsehbar, also falls es wieder zu einer Anklage kommen wird. Aber ansonsten kann es mir niemand nachweisen und auch vom Führungszeugnis (oder wie das heißt, ihr wisst sicher, was ich meine) her bin ich quasi "sauber", sprich es gibt keine Einträge.

Soll ich beim Beantragen des Visums trotzdem das alles angeben? Könnte es mir zum Verhängnis werden, also meinen Aufenthalt gefährden?

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RE: Visum und Führungzeugnis/Vorstrafen

#2 von Aries , 06.04.2012 21:46

Hey,

also erst einmal kann dir Niemand sagen wie die kanadischen Behörden reagieren werden.
Wenn ich das richtig sehe, dann gibt es nur einen Punkt im Antrag. Punkt 3, Seite 4

Have you ever committed, been arrested for, been charged with or convicted of any criminal offence in any country?

Da du ja angibst dass du alle Fragen richtig beantwortet hast, müsstest du Ja ankreuzen. Ich gehe mal davon aus, dass wenn keine Einträge im Führungszeugnis (welches sie ja haben wollen) vorhanden sind, sie zu dem Schluss kommen das alles nicht so wild ist, evtl. fragen sie nach was damals vorgefallen ist. Aber natürlich liegt es an dir was du machst

Für dieses Jahr bist du aber ein bisschen spät dran


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RE: Visum und Führungzeugnis/Vorstrafen

#3 von cappuccina , 06.04.2012 22:52

Zitat von Aries
Hey,

also erst einmal kann dir Niemand sagen wie die kanadischen Behörden reagieren werden.
Wenn ich das richtig sehe, dann gibt es nur einen Punkt im Antrag. Punkt 3, Seite 4



Wie kommst du darauf, dass ich nach Kanada will? Eigentlich war Neuseeland gemeint. Und in deren Antrag gibt es drei Unterpunkte, nicht nur einen.

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RE: Visum und Führungzeugnis/Vorstrafen

#4 von Aries , 06.04.2012 23:21

ups^^ bin schon zu kanada fixiert gewesen sry! hättest NZ aber auch mal erwähnen können

Du kannst alles verschweigen oder alles angeben. Keine Ahnung wie ich es an deiner Stelle machen würde Je nachdem was du machst kann es gut oder dumm laufen, wobei ich (ist nur meinen persönliche Meinung!!!!!!) nicht glaube, dass es auffallen würde, wenn du nichts angibst. Das einzigste was sie machen könnten wäre das Zeugnis anzufordern, aber so wie ich dich verstanden habe sind keine Einträge vorhanden. Steht da nicht genaueres? Z.b. das nur Sachen angegeben werden müssen die im Zeugnis drin stehen oder so?


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RE: Visum und Führungzeugnis/Vorstrafen

#5 von crument , 03.06.2012 00:57

Hi, hatte ähnliche Probleme wie du; jung und dumm halt;;
naja ich würds und werds trotzdem nicht angeben; im führungszeugnis steht nur was drin, wenn du im knast warst; alles andere steht nicht drin, und auf alles andere werde die kanadischen behörden auch nicht draufkommen; wird sie auch nicht interessieren denk ich...


Die Welt ist ein Buch, wer nie reisst sieht nur eine Seite davon.

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